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9. Juli 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Einsprache gegen unbefristete Bewilligung für Mühleberg

Der Gemeinderat ist gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg und hat Einsprache gegen ein entsprechendes Gesuch der BKW FMB Energie AG erhoben. Er beruft sich dabei auf die Gemein-deordnung. Diese verpflichtet die Stadt Bern, sich dafür einzusetzen, dass umweltgefährdende Energieträger wie die Atomenergie durch andere Energieformen ersetzt werden.

Die Betriebsbewilligung des Atomkraftwerks Mühleberg (AKW) ist bis am 31. Dezember 2012 befristet. Die Betreiberin des AKW, die BKW FMB Energie AG, reichte daher Anfang Juni 2008 beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um eine unbefristete Bewilligung für die Anlage ein.

 

Stadt Bern erhebt Einsprache

Dagegen hat der Gemeinderat im Rahmen des Auflageverfahrens beim UVEK Einsprache erhoben. Er beruft sich bei seinem Entscheid auf die Gemeindeordnung. Demnach ist die Stadt Bern gemäss Artikel 8 verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um «umweltbelastende oder umweltgefährdende Energieträger, wie die Atomenergie, durch einheimische und regenerierbare Energie zu ersetzen“.

 

Tiefe Risse im Kernmantel

Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1971 in Betrieb und mit seinen 36 Jahren das zweitälteste Atomkraftwerk der Schweiz. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Anlage wegen gravierender betrieblicher Vorkommnisse, konstruktiver Mängel und technischer Schäden nie eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten hat. Insbesondere erinnert er daran, dass 1990 tiefe Risse im Kernmantel festgestellt wurden, die bis heute nicht behoben und deren Ursache trotz jahrelanger und intensiver Untersuchungen nicht geklärt werden konnten. Weiter erachtet der Gemeinderat die Sicherheit der Anlage bei Flugzeugabstürzen und Erdbeben als mangelhaft. In beiden Fällen sind bis heute keine Nachweise vorhanden, dass die nötige Reaktorsicherheit gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist für den Gemeinderat klar, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg nicht gegeben ist.

 

Stadt Bern in besonderem Masse betroffen

Die Stadt Bern ist einspracheberechtigt, weil sie aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Atomkraftwerk Mühleberg in besonderem Masse von einer Betriebsverlängerung betroffen wäre. Ein Leck oder ein Unglück würde die Bevölkerung der Stadt unmittelbar gefährden. Das Gesuch der BKW ist noch bis zum 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt.

 

 

Der Gemeinderat der Stadt Bern

 

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