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20. Juni 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Start des Sozialinspektorats und Sozialrevisorats

Das Sozialinspektorat und das Sozialrevisorat haben ihre Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Umsetzungsberichts Sozialhilfe vom 27. Februar 2008 hatte der Gemeinderat die Teilnahme am entsprechenden Pilotprojekt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) beschlossen.

Sozialinspektorat und Sozialrevisorat sind direkt der Sozialdienstleiterin unterstellt. Sie sind mit 150 Prozent (Sozialinspektorat, zwei Personen) resp. 170 Prozent (Sozialrevisorat, zwei Personen) dotiert.

 

Kontrollen vor Ort

Das Sozialinspektorat hat die Aufgabe, bei Unklarheiten, Drittmeldungen und Verdacht auf Missbrauch Abklärungen und Kontrollen vor Ort durchzuführen. Es klärt Sachverhalte ab; Hausbesuche und Besuche am Arbeitsplatz können unangemeldet erfolgen. Der Sozialinspektor und die Sozialinspektorin treten vor Ort stets zu zweit auf. Hausdurchsuchungen und das Betreten von Wohnungen ohne Einverständnis der betreffenden Klientschaft sind ihnen indes nicht gestattet.

 

Dem Sozialrevisorat obliegt die Überprüfung und Plausibilisierung der Fallführung. Der Sozialrevisor und die Sozialrevisorin führen systematische Fallrevisionen durch. Das Sozialrevisorat dient der kontinuierlichen Revision der Sozialhilfedossiers.

 

Sozialrevisorat wie Sozialinspektorat sind Teil des GEF-Pilotprojekts. Das Sozial-inspektorat wird über den entsprechenden Pilotkredit, das Sozialrevisorat über den Lastenausgleich finanziert.

 

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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