Gemeinderat prüft Totalrevision des Personalvorsorgereglements
Wegen stetigen Wandels in der beruflichen Vorsorge, neuen gesetzlichen Vorgaben und Veränderungen im Berufsalltag drängt sich eine Totalrevision des 18-jährigen Personalvorsorgereglements der Stadt Bern auf. Die Vorarbeiten einer städtischen Projektgruppe werden in den nächsten Monaten konkretisiert. Separat geprüft wird zudem die Frage des zukünftigen Primats.
Das heutige Personalvorsorgereglement der Stadt Bern wurde am 26. April 1990 durch den Stadtrat in Kraft gesetzt. Seither war die berufliche Vorsorge einem steten Wandel unterworfen. So wurde im Jahr 2003 das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) revidiert. Derzeit sind zudem die Bestimmungen des BVG über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in Revision begriffen. Flexiblere Anstellungsbedingungen, häufigere Wechsel des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin und weniger berechenbare Karriereverläufe stellen neben der allgemeinen demografischen Entwicklung eine grosse Herausforderung für die berufliche Vorsorge dar. Aus diesen Gründen drängt sich nach 18 Jahren eine Totalrevision des Personalvorsorgereglements auf.
Erste Vorarbeiten erfolgt
Der Gemeinderat hat daher im Herbst 2007 eine Projektgruppe beauftragt, im Hinblick auf eine Reglementsrevision zu vorgegebenen Themenkreisen Vorschläge in Varianten abzugeben. Erste Vorarbeiten dieser breit abgestützten Projektgruppe unter operativer Leitung eines externen Pensionskassenexperten und der strategischen Führung durch die Direktorin für Finanzen, Personal und Informatik, Barbara Hayoz, liegen nun vor. Sie werden in den nächsten Monaten konkretisiert.
Primat-Frage wird geprüft
Zusätzlich wird ein allfälliger Systemwechsel vom heutigen Leistungsprimat zum Beitragsprimat geprüft. Den Auftrag dazu hat der Stadtrat am 14. Februar 2008 dem Gemeinderat erteilt, indem er ein Postulat der Fraktion GFL/EVP für erheblich erklärte. Im Rahmen der Vorarbeiten der Projektgruppe wurden die Eigenschaften der beiden Systeme und die Problematik eines allfälligen Primatswechsels summarisch aufgezeigt. Der Gemeinderat hat nun die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik in Zusammenarbeit mit der Personalvorsorgekasse beauftragt, bis Ende August 2008 Modelle eines möglichen Beitragprimats detailliert auszuarbeiten. Hierbei sind die geeigneten flankierenden Massnahmen und deren finanzielle Auswirkungen aufzuzeigen, um die Ansprüche der Übertrittsgeneration sicherzustellen. Ein Entscheid in der Frage des Primatwechsels ist erst aufgrund detaillierter Zahlen und vertiefter Abklärungen möglich.
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern
Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und bezweckt gemäss dem Reglement über die Personalvorsorgekasse (Personalvorsorgereglement) die Versicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Per 31. Dezember 2007 weist die Vorsorgeeinrichtung bei einem Deckungsgrad von 104,9 Prozent ein verfügbares Vermögen von knapp zwei Milliarden Franken aus. Nebst den städtischen Angestellten versichert die Kasse auch das Personal anderer Organisationen, die mit der Stadt Bern in ständiger und enger Verbindung stehen (namentlich BERNMOBIL, Energie Wasser Bern (ewb) und Stadtbauten Bern). Die Kasse umfasste Ende 2007 rund 5350 aktiv Versicherte und 3500 Rentenberechtigte.