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21. Mai 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Familienzulagen in der Stadt Bern werden zum Teil erhöht

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die schweizweite Vereinheitlichung der Familienzulagen so umzusetzen, dass das städtische Personal gegenüber der bisherigen Regelung nicht schlechter gestellt wird. Demnach soll die Zulage pro Kind weiterhin jährlich 3072 Franken betragen und wie bisher eine pauschale Familienzulage von 2400 Franken entrichtet werden. Die Ausbildungszulage für Kinder ab 17 Jahren beträgt 3450 Franken.

Am 1. Januar 2009 tritt das neue Bundesgesetz über die Familienzulage in Kraft, welches durch eine eigene kantonale Gesetzgebung umgesetzt wird. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Bern in der Zweitlesung im Juni 2008 ist für Kinder bis 16 Jahre neu eine Kinderzulage von mindestens jährlich 2760 Franken, für Kinder von 17 bis 25 Jahren eine Ausbildungszulage von mindestens jährlich 3450 Franken vorgesehen. Diesen neuen gesetzlichen Vorgaben ist auch die Stadtverwaltung unterstellt. Aus diesem Grund beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat entsprechende Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Sozialzulagen im städtischen Personalreglement.

 

Verbesserungen für Jugendliche in Ausbildung

Die heutige städtische Zulage beträgt jährlich 3072 Franken und liegt damit um rund 300 Franken höher als das vom Kanton neu vorgeschriebene Minimum von 2760 Franken für ein Kind bis 16 Jahre. Da das Personal gegenüber der geltenden Regelung nicht schlechter gestellt werden soll, wird dem Stadtrat beantragt, die städtische Kinderzulage auf dem heutigen Niveau zu belassen.

 

Weiter beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat, die kantonalen Vorgaben bei den Ausbildungszulagen zu übernehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 25 Jahren eine Zulage von jährlich 3450 Franken zu entrichten. Die Leistungen für Familien mit Kindern in Ausbildung verbessern sich damit jährlich um 390 Franken pro Kind. Die Ausbildungszulage ersetzt das bisherige System mit Kinderzulage und ergänzender Kinderzulage für Jugendliche von 18 bis 25 Jahren in Ausbildung.

 

Teilzeitmitarbeitende profitieren

Eine Besserstellung ergibt sich zudem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilzeitlich angestellt sind. So sah die bisherige städtische Regelung bei Teilzeitmitarbeitenden eine Abstufung der Zulagen nach Arbeitspensum vor. Aufgrund der eidgenössischen Vorgabe erhalten neu alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Kindern ab einem Mindesterwerbseinkommen von 6630 Franken die vollen, gemäss Kanton vorgesehenen Kinder- und Ausbildungszulagen von 2760 Franken bzw. 3450 Franken.

 

Familienzulage bleibt unverändert

Falls ein Anspruch auf Kinderzulagen besteht, wird wie bisher für das erste Kind auch eine pauschale Familienzulage von 2400 Franken gewährt. Im Gegensatz zu den Kinder- und Ausbildungszulagen wird die Familienzulage weiterhin nach Beschäftigungsgrad abgestuft.

 

Kosten schwierig zu beziffern

Bisher wurden die Kinder- und ergänzenden Familienzulagen direkt aus der Stadtkasse finanziert. Gesamthaft beliefen sich diese Kosten im Jahr 2007 auf 6,318 Millionen Franken. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen muss sich die Stadt einer Familienausgleichskasse anschliessen und Beiträge an diese Kasse entrichten. Die Familienausgleichskasse für die Stadt Bern ist noch nicht bestimmt, ebenso die Höhe des zu entrichtenden Beitrags. Der Kanton rechnet für die kantonale Verwaltung mit Mehrkosten von mindestens acht Millionen Franken. Von diesem Betrag ausgehend soll im Stadtbudget 2009 beim Personalamt ein Betrag von einer Million Franken für das Auffangen der zusätzlichen Kosten eingestellt werden.

 

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag an den Stradtrat (PDF, 57.5 KB) 21.05.2008 57.5 KB

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