Paradisli: Vollzug der Exmission beantragt
Der Verein hat die heute auslaufende Frist zur Räumung der Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 nicht eingehalten. Die Liegenschaftsverwaltung wird daher beim Zivilgericht Bern-Laupen den Vollzug der Exmission beantragen. Mit den Vorarbeiten für den Gebäudeumbau wird sofort nach erfolgter Räumung begonnen.
Mit Urteil vom 14. März 2008 hat das Bundesgericht entschieden, auf die Beschwerde des Vereins Paradisli gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern nicht einzutreten. Da damit im Exmissionsverfahren gegen den Verein Paradisli ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, hat die Liegenschaftsverwaltung den Termin zur Rückgabe des Gebäudes auf den 3. April 2008 festgelegt.
Der Verein Paradisli hat mit den Räumungsarbeiten begonnen, braucht aber gemäss eigenen Angaben noch mehr Zeit, um das Gebäude vollständig zu räumen. Deshalb wurde die Liegenschaft den vor Ort anwesenden Mitarbeitenden der Liegenschaftsverwaltung nicht übergeben. Weil ein weiteres Zuwarten aus grundsätzlichen und juristischen Überlegungen ausgeschlossen ist, muss die Liegenschaftsverwaltung nun beim Zivilgericht Bern-Laupen den Vollzug beantragen.
Die Liegenschaftsverwaltung kann aufgrund der Umstände nachvollziehen, dass der Verein Paradisli noch ein paar Tage Zeit braucht, den Rückbau seiner Mieterausbauten vorzunehmen. Zwischen Einreichung des Antrags und Vollzug durch das zuständige städtische Polizeiinspektorat bleibt jedoch ausreichend Zeit, um die begonnen Umzugsarbeiten zu beenden. Ein weiteres Zuwarten mit dem Antrag auf Vollzug ist somit auch in dieser Hinsicht nicht angezeigt.
Arbeiten am Gebäude nach erfolgter Räumung
Nach der Räumung wird umgehend mit den Vorarbeiten für den Umbau begonnen. Alle Küchen- und Badeinrichtungen, die Heizung und sämtliche Mieteinbauten werden demontiert. Anschliessend folgen Sondagen am Gebäude zur Analyse der Bausubstanz und die Aufnahmearbeiten zum bauhistorischen Inventar. Diese Arbeiten nehmen einige Monate Zeit in Anspruch. Gleichzeitig wird die Liegenschaftsverwaltung alle erforderlichen Massnahmen treffen, eine Besetzung der Liegenschaft zu verhindern. Die dafür entstehenden Kosten können heute noch nicht beziffert werden. Sie sind abhängig vom Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung, der Dauer der Vorbereitungsarbeiten zum Umbau und der potentiellen Gefahr für eine allfällige Besetzung.