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18. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Vereins Paradisli nicht ein

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. März 2008 entschieden, auf die Beschwerde des Vereins Paradisli gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern nicht einzutreten. Damit liegt nun im Exmissionsverfahren gegen den Verein Paradisli ein rechtskräftiger Entscheid vor.

Das Zivilgericht Bern-Laupen hatte am 16. November 2007 dem Gesuch der Stadt Bern stattgegeben, den Verein Paradisli aus der Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 auszuweisen. Gegen diesen Entscheid reichte der Verein Paradisli am 27. November 2007 beim Appellationshof des Obergerichts eine Nichtigkeitsklage ein. Am
10. Januar 2008 bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil und wies die Klage ab. Am 11. Februar 2008 reichte der Verein Paradisli beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts ein. Auf diese Beschwerde ist das Bundesgericht nun nicht eingetreten. Die Begründung zum Entscheid liegt noch nicht vor. Der Entscheid des Bundesgerichts ist rechtskräftig.

 

Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik wird über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Verein Paradisli nach Ostern orientieren.

 

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

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