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12. März 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet Nutzungskonzept für den neuen Bahnhofplatz

Der Gemeinderat hat ein räumliches Nutzungskonzept für den neuen Bahnhofplatz verabschiedet. Der Platz ist das wichtigste Eingangstor zu Bern und zentrale Mobilitätsdrehscheibe. Das verabschiedete Konzept stellt daher die Nutzung für die Fussgängerinnen und Fussgänger, den öffentlichen Verkehr, den Veloverkehr und den motorisierten Individualverkehr in den Vordergrund. Zusätzliche Nutzungen dürfen die Mobilität nicht behindern und sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Das Nutzungskonzept gilt ab sofort.

Der Bahnhof Bern ist nach Zürich der zweitwichtigste Umsteigebahnhof der Schweiz. Dem Bahnhofplatz kommt daher eine Sonderstellung unter den Plätzen Berns zu. Einerseits bildet er für Reisende das Tor zu Bern, anderseits ist er zentrale Drehscheibe für den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr sowie für Velofahrende und Passanten. In den Stosszeiten sind der Bahnhofplatz und die unmittelbar angrenzenden Räume sehr stark belastet.

 

Mobilitätsbedürfnisse im Vordergrund

Bei der Festlegung der zulässigen Nutzungen ist angesichts der zentralen Drehscheibenfunktion des Bahnhofplatzes eine prioritäre Ausrichtung auf die Mobilitätsbe­dürfnisse erforderlich. Der Gemeinderat hat daher im Nutzungskonzept Bahnhofplatz diese Mobilitätsbedürfnisse klar in den Vordergrund gestellt und festgeschrieben, dass zusätzliche Nutzungen nur eingeschränkt möglich sein sollen.

 

Neben den eigentlichen Mobilitätsnutzungen und der baulichen Infrastruktur lässt das Nutzungskonzept Bahnhofplatz daher nur noch folgende Sekundärnutzungen zu:

  • zwei Marronihäuschen;
  • drei Infostände mit folgenden Einschränkungen: den gleichen Personen oder Organisationen wird ein Stand höchstens 12 Mal pro Jahr und pro Mal längstens für einen Tag bewilligt; dabei gelten die städtischen Ladenöffnungszeiten. Zudem werden keine aufeinander folgenden Tage bewilligt;
  • Wahlplakate und Plakate für stadteigene Aktionen;
  • bestehende Restaurant-Aussenbestuhlung beim Hauptausgang des Bahnhofs;
  •  Beflaggung an den Fahnenstangen nördlich der Heiliggeistkirche für offizielle Anlässe (gemäss Beflaggungskonzept);
  • Zeitungsboxen für Gratiszeitungen im Haltestellenbereich (gemäss Konzept Gratiszeitungen);
  • Nutzungen, die gemäss übergeordnetem Recht zulässig sind, wie beispielsweise das Sammeln von Unterschriften oder das Verteilen von Flugblättern durch Einzelpersonen;
  • nicht bewilligungspflichtige kulturelle Strassenaktivitäten;

 

Vorbehalten bleibt in jedem Fall das Einholen der für die jeweilige Nutzung erforderlichen Einzelbewilligung.

 

Räumliches Nutzungskonzept

Das Nutzungskonzept Bahnhofplatz hat in erster Linie räumlichen Charakter. Grundlage bildet der kurz vor dem Abschluss stehende Umbau des Bahnhofplatzes, mit welchem in einer ganzheitlichen städtebaulichen Lösung ein Optimum aller Ansprüche an Verkehr, Stadtgestaltung, Funktionalität und Erlebbarkeit erzielt werden kann. Die dafür erforderliche Infrastruktur wie Baldachin, Haltestellen, Sitzgelegenheiten, Informationstafeln, Fussgängerübergänge, Beleuchtung, Briefkasten, Plakatstellen und Telefonkabinen wurde seinerzeit mit dem Bauprojekt bewilligt.

 

Nicht im Nutzungskonzept Bahnhofplatz definiert sind die Spielregeln des Zusammenlebens und insbesondere der Umgang mit randständigen Menschen. Diese Punkte sind teilweise im Bahnhofreglement geregelt. Zudem wurden im Rahmen verschiedener Projekte (Pinto, Essensabgabe am Sonntag, Aufenthaltsraum für alkoholkranke Menschen usw.) geeignete Lösungen getroffen.

 


Sofortige Inkraftsetzung und periodische Überprüfung

Der Bahnhofplatz wird im April 2008 für den motorisierten Individualverkehr geöffnet. Ab 31. Mai 2008 ist auch die Bahnhofunterführung mitsamt den Aufgängen vollumfänglich fertig gestellt. Mit dem Fortgang der Bauarbeiten wird zunehmend Raum frei und es besteht bereits heute eine erhöhte Nutzungsnachfrage. Der Gemeinderat hat daher das Nutzungskonzept Bahnhofplatz per sofort in Kraft gesetzt.

 

Das Nutzungskonzept hat den Charakter einer behördenverbindlichen Verwaltungsverordnung. Als solche weist es die zuständigen Verwaltungsbehörden an, ihre Bewilligungspraxis im Rahmen der geltenden Rechtsordnung nach dem neuen Konzept auszurichten. Steht dem Konzept im Einzelfall geltendes Recht entgegen, geht dieses aber vor. Der Gemeinderat hat daher die zuständigen Direktionen beauftragt, allenfalls notwendige Anpassungen des geltenden Rechts in die Wege zu leiten.

 

Das Nutzungskonzept soll periodisch überprüft werden, erstmals ein Jahr nach seiner Inkraftsetzung.

 

Downloads

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Titel Bearbeitet Grösse
Nutzungskonzept (PDF, 27.1 KB) 12.03.2008 27.1 KB
Übersichtsplan (PDF, 369.7 KB) 12.03.2008 369.7 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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