Stadt Bern optimiert Baubewilligungsverfahren
Der Gemeinderat optimiert das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Bern. Eine sogenannte externe „Verfahrensbegleitung“ soll bei komplexen Projekten die Bauherrschaft unterstützen, die Qualität der Baugesuche verbessern und so eine zügige Abwicklung des Verfahrens sicherstellen. Mit dem „prioritären Verfahren“ kann der Gemeinderat Projekte von hohem öffentlichen Interesse bevorzugt behandeln. Die beiden neuen Instrumente werden versuchsweise für zwei Jahre eingeführt.
Die Optimierung des Baubewilligungsverfahrens ist ein wichtiger Faktor bei der Umsetzung der «Wohnstadt“ Bern und Teilziel der Legislaturrichtlinien des Gemeinderats. Von optimalen Abläufen profitieren Stadt und Investoren gleichermassen. Das bisherige Verfahren wird bei Direktbeteiligten zwar weitgehend positiv beurteilt. Dies bestätigt auch eine Umfrage bei Unternehmen und Institutionen, die regelmässig in Baubewilligungsverfahren involviert sind. Um das Verfahren jedoch noch effizienter zu gestalten, liess der Gemeinderat das Optimierungspotenzial abklären und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten. Im Fokus standen insbesondere die Vereinfachung und die Beschleunigung des Verfahrens.
Verschiedene Faktoren beeinflussen das Baubewilligungsverfahren. Erstens lässt das rechtsstaatlich ausgelegte Verfahrensrecht des Bundes und des Kantons relativ wenig Spielraum für besondere kommunale Massnahmen zu. Gewisse Fristen – u.a. für Einsprachen – müssen zwingend eingehalten werden. Zweitens können intern Engpässe entstehen, wenn sich die Bewilligungsbehörde nicht auf die Kernaufgaben beschränkt und zusätzlich Beratungs- und Auskunftsaufgaben für Gesuchsteller übernimmt, die eigentlich nicht ihrem Auftrag entsprechen.
Der dritte und häufigste Faktor für verzögerte Verfahren ist jedoch die Qualität der eingegangenen Baugesuche. Immer wieder sind diese mangelhaft und müssen deshalb an die Gesuchstellenden zurückgewiesen werden.
Dies hat oft aufwändige Nachbesserungen und intensive Diskussionen zur Folge und erschwert die Arbeit der Bauherren und jene des Bauinspektorats.
«Verfahrungsbegleitung“ soll für optimale Baueingabe sorgen
Die beiden neuen Instrumente «Verfahrensbegleitung“ und «prioritäres Verfahren“ sollen nun Abhilfe schaffen. Mittels Verfahrensbegleitung werden Gesuchstellende von einer verwaltungsunabhängigen, gemeinsam von Behörden und Gesuchstellenden eingesetzten Drittperson durch das Verfahren begleitet werden. Der Verfahrensbegleiter oder die Verfahrensbegleiterin zeigt die Verfahrenswege auf, öffnet Türen, bewirkt wo nötig eine Koordination behördlicher Aktivitäten und wirkt als Vermittler/in. Es geht primär darum, die Ausarbeitung einer optimalen Baueingabe zu unterstützen. Die Kosten tragen die Baugesuchsstellenden, die eine Verfahrensbegleitung wünschen. Die beteiligten Parteien (Baugesuchstellende, Verfahrensbegleitung/Auftragnehmende, Bauinspektorat) schliessen einen Vertrag ab. Darin werden insbesondere die Rolle der Parteien sowie die Finanzierung durch die Baugesuchstellenden definiert.
«Prioritäres Verfahren“ bei wichtigen Projekten
Für besonders wichtige Vorhaben bzw. Baugesuche von höchstem öffentlichem Interesse kann der Gemeinderat ein prioritäres Verfahren anordnen. Dabei müssen gleichwohl alle Verfahrensregeln eingehalten werden. Es geht einzig um das volle Ausschöpfen des Ermessensspielraums der Verwaltung bei der Organisation der Arbeit, die optimale Koordination der Verwaltungsabläufe und der Entscheidungen sowie um das Setzen von Zeichen gegenüber wichtigen Investoren.
Der Gemeinderat hat der Einführung der beiden neuen Instrumente als Versuch auf zwei Jahre zugestimmt und setzt die Verordnung über den verwaltungsinternen Ablauf des Baubewilligungsverfahrens auf den 1. März 2008 in Kraft.
Auf der Website des Bauinspektorats www.bern.ch/stadtverwaltung/prd/bauinspektorat sind umfangreiche Information zu diesem Thema aufgeschaltet. Zudem ist auf eine entsprechende Broschüre erhältlich.