Gegen Kostenverschiebung zulasten der Sozialhilfe
Der Gemeinderat der Stadt Bern lehnt die geplanten Kürzungen in der Arbeitslosenversicherung ab, da sie zu Mehrkosten in der Sozialhilfe führen.
In seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) an den Schweizerischen Städteverband anerkennt der Gemeinderat die Notwendigkeit von Sanierungsmassnahmen der überschuldeten Arbeitslosenversicherung. Er erachtet die ordentliche Erhöhung des Lohnbeitrags von 2 auf 2,2 Prozent und die vorübergehende Erhöhung auf 2,4 Prozent als sachgerecht und befürwortet eine unverzügliche Umsetzung.
Der Gemeinderat steht hingegen den geplanten Einsparungen ablehnend gegenüber. Die vorgesehenen Massnahmen zur Entschuldung der Versicherung bewirken eine Verschiebung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung zur Sozialhilfe und damit vom Bund zu den Kantonen und Gemeinden. Die Auswirkungen der Massnahmen auf das ganze Sozialsystem wurden nicht berücksichtigt. Damit werden einmal mehr Strukturprobleme auf die Sozialhilfe abgewälzt.