Initiative „Bärenparking“: Abstimmungsbotschaft genehmigt
Die Initiative „Bärenparking“ verlangt, dass die erforderlichen bau- und planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um ein öffentliches Parkhaus im Raum Bärengraben-Klösterli realisieren zu können. Würde das Parking realisiert, müsste eine entsprechende Anzahl oberirdischer Parkplätze aufgehoben werden. Der Gemeinderat hat an seiner gestrigen Sitzung die Abstimmungsbotschaft genehmigt.
Am 14. August 2007 reichte das «Komitee Bärenparking“ die Volksinitiative «Bärenparking“ mit 5347 beglaubigten Unterschriften und folgendem Wortlaut ein: «Die Stadt Bern schafft die erforderlichen bau- und planungsrechtlichen Grundlagen, um ein öffentliches Parkhaus im Raum ‚Bärengraben-Klösterli’ zu realisieren. Das zu erstellende Parkhaus soll zwischen 250 und 300 Parkplätze aufweisen, unterirdisch angelegt sein und auch den Rosengarten erschliessen.“
Nächste Schritte
Die Initiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Das heisst, dass die Stimmberechtigten zuerst über den Grundsatz abstimmen, ob überhaupt ein Planungsprozess eingeleitet werden soll. Falls die Initiative angenommen wird und die Machbarkeit in allen Belangen gegeben wäre, würde in einem zweiten Schritt eine konkrete Planungsvorlage ausgearbeitet und den Stimmberechtigten erneut unterbreitet werden. Aus planungsrechtlichen Gründen müsste bei einer allfälligen Realisierung des Bärenparkings eine entsprechende Anzahl oberirdischer Parkplätze aufgehoben werden.
Vor- und Nachteile der Initiative
Die Initiantinnen und Initianten beabsichtigen mit einem «Bärenparking“ eine Verbesserung der Parkierungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des neuen Bärenparks sowie eine Aufwertung der Altstadt für die Anwohnenden, das Gewerbe und die Besuchenden. Andererseits widerspricht die Forderung nach einem Bärenparking sowohl den Interessen des Landschaftsschutzes als auch den verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzungen der Stadt. Zudem sind die Realisierungschancen aus wirtschaftlichen Gründen und wegen der schwierigen topografischen Verhältnisse fraglich.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat entschieden, dem Stadtrat eine Abstimmungsbotschaft vorzulegen, die ihm zwei Entscheidungsvarianten offen lässt. Das Parlament soll entscheiden, ob es den Stimmberechtigten Ablehnung oder Annahme der Initiative empfiehlt.