Verein Paradisli: Liegenschaft muss am 18. Februar 2008 an Besitzerin übergeben werden
Mit Schreiben vom 25. Januar 2008 hat die städtische Liegenschaftsverwaltung das Rückgabedatum für die durch den Verein Paradisli unrechtmässig benutzte Liegenschaft auf den 18. Februar 2008 festgesetzt. Bei Nichteinhaltung dieses Termins wird die Stadt gleichentags die polizeiliche Räumung beantragen.
Die Exponenten des Vereins Paradisli wurden mit einem Schreiben vom 25. Januar 2008 aufgefordert, die Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 bis am 18. Februar 2008, 10.30 Uhr, geräumt und besenrein der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Bern zu übergeben. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt keine Übergabe, wird die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik bei der Zivilabteilung des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen beantragen, die Polizei mit der Ausweisung zu beauftragen. Mit der eingeräumten Frist besteht für den Verein Paradisli ausreichend Zeit, die Liegenschaft geordnet zu verlassen.
Der Zwischennutzungsvertrag der Stadt mit dem Verein Paradisli ist bereits am 30. Juni 2007 abgelaufen. Das Zivilgericht Bern-Laupen und das Obergericht des Kantons Bern bestätigten dies in ihren Entscheiden. Beide Gerichte forderten den Verein Paradisli jeweils auf, die Liegenschaft innert sieben Tagen nach Erhalt der Gerichtsentscheide zu verlassen. Der Verein Paradisli leistete den Aufforderungen nie Folge. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik fordert deshalb den Verein Paradisli auf, die Gerichtsentscheide zu respektieren. Tut er dies nicht, ist eine polizeiliche Räumung unumgänglich.
Weitere Zwischennutzung ausgeschlossen
Eine weitere Zwischennutzung durch den Verein Paradisli ist bis zum Vorliegen der Baubewilligung oder gar bis zum Baubeginn nicht möglich. Daran vermag auch die vom Stadtrat am 29. November 2007 teilweise gutgeheissene Petition zum Paradisli nichts zu ändern. Der Stadtrat hat in seiner Antwort auf die Petition an den Verein Paradisli am 5. Dezember 2007 bereits dargelegt, dass seine Haltung für den Gemeinderat rechtlich keinerlei verbindliche Wirkung habe, weil die Nutzung der stadteigenen Liegenschaften in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive falle. Folgende Gründe lassen eine weitere Zwischennutzung nicht zu:
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Der Zwischennutzungsvertrag ist abgelaufen, und der Verein Paradisli hat sich nie an dessen Bedingungen gehalten
Der Zwischennutzungsvertrag ist bereits seit über einem halben Jahr abgelaufen. Der Verein Paradisli ignorierte die Bedingungen des ausgelaufenen Mietvertrags. So führte er einen Barbetrieb, organisierte Veranstaltungen, die zu nicht tolerierbaren Lärmbelästigungen der Nachbarschaft führten und nahm am Gebäude nicht genehmigte Bauarbeiten vor, welche die Einhaltung denkmalpflegerischer Vorgaben gefährden.
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Haftungsrisiken wegen Sicherheitsmängeln
Das Bauernhaus an der Laubeggstrasse 36 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Einhaltung der feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen ist in keiner Weise gewährleistet. Damit bestehen für die Stadt im Zusammenhang mit der unzulässigen Zwischennutzung erhebliche Haftungsrisiken.
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Belastung für das Quartier Schönbergrain
Der Schönbergrain ist ein kleines, klassisches Wohnquartier für Familien, für ältere und junge Menschen, in sehr zentraler Lage entlang der Laubeggstrasse, wo ein Alternativbetrieb mit gesellschaftlichen Aktivitäten zur Belastung für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner wird. Dies belegen die bei der Liegenschaftsverwaltung immer wieder eingegangenen Reklamationen. Durch ausgeweitete Aktivitäten wie Konzerte am Montagabend und am Wochenende hat die Lärmbelastung für die Anwohnenden ein unzumutbares Mass erreicht.
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Vorbereitungen für den Umbau müssen jetzt in Angriff genommen werden
Sobald das Gebäude mit den zugehörigen Plätzen geräumt ist, wird umgehend mit den erforderlichen Vorbereitungsarbeiten begonnen, damit die Bautätigkeiten bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung ohne Verzögerung aufgenommen werden können. Diese Arbeiten nehmen einige Monate Zeit in Anspruch. So müssen unter anderem sämtliche Mietereinbauten demontiert, Sondagen an der Baustruktur durchgeführt und ein umfangreicher bauhistorischer Bericht erstellt werden.
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Wohnungsbau ist ein wichtiges Legislaturziel des Gemeinderats
In der Stadt Bern besteht eine grosse Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere nach grossen Wohnungen. Deshalb hat der Gemeinderat in seinen Legislaturrichtlinien 2005 bis 2008 vorgesehen, das Wohnangebot in der Stadt Bern zu vergrössern. Die Überbauung Schönbergpark ist Bestandteil zur Realisierung dieses Ziels. Sie stösst bei den allermeisten Parteien auf grosse Zustimmung.
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik