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4. Dezember 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Kehrichtmarken haben endgültig ausgedient

Ab dem 1. Januar 2008 muss der Hauskehricht in der Stadt Bern in den blauen Gebührensäcken bereitgestellt werden. Die Gebührenmarken können nur noch bis Ende Jahr verwendet werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Ein Umtausch überzähliger Marken ist nicht möglich.

Am 1. Mai 2007 trat das neue Abfallreglement in Kraft. Eine wesentliche Neuerung betraf die Einführung der blauen Gebührensäcke anstelle der Gebührenmarken. Im Sinne einer Übergangsfrist können bis Ende Dezember 2007 sowohl die alten Gebührenmarken als auch die neuen blauen Gebührensäcke verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2008 sind nun aber nur noch die blauen Gebührensäcke gültig. Ab diesem Datum verlieren die Gebührenmarken ihre Gültigkeit. Ein Umtausch überzähliger Marken ist nicht möglich. Die Öffentlichkeit wurde bereits im November letzten Jahres über die bevorstehende Änderung informiert.

 

Die blauen Gebührensäcke erleichtern den Mitarbeitenden der Abfallentsorgung die Arbeit, weil sofort erkennbar ist, ob die Gebühren bezahlt worden sind. Auch zahlreiche umliegende Gemeinden wie zum Beispiel Ostermundigen oder Köniz, aber auch Städte wie Basel und Zürich setzen farbige Gebührensäcke anstelle von Gebührenmarken ein.

 

Weiterhin mit Gebührenmarken erfolgt die Entsorgung von Kleinsperrgut.

 

Verstösse werden geahndet

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern sind verpflichtet, die Bereitstellungszeiten zu beachten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, bürdet der Abfallentsorgung zusätzliche Kosten auf, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Um diesen Missstand zu beheben, wird die unkorrekte Bereitstellung oder die illegale Ablagerung von Kehricht geahndet und mit Bussen bis zu 5 000 Franken bestraft werden.

 

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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