Rücknahme überzähliger Kehrichtmarken
Ab dem 1. Januar 2008 muss der Hauskehricht in der Stadt Bern in den blauen Gebührensäcken bereitgestellt werden. Die Gebührenmarken können nur noch bis Ende Jahr verwendet werden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Sie können nicht bei den dezentralen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Ab Januar 2008 besteht jedoch die Möglichkeit, sich überzählige Marken bei der „Baustelle“ des Tiefbauamtes zurückerstatten zu lassen.
Am 1. Mai 2007 trat das neue Abfallreglement in Kraft. Eine wesentliche Neuerung betraf die Einführung der blauen Gebührensäcke anstelle der Gebührenmarken. Im Sinne einer Übergangsfrist können bis Ende Dezember 2007 sowohl die alten Gebührenmarken als auch die neuen blauen Gebührensäcke verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2008 sind nun aber nur noch die blauen Gebührensäcke gültig. Ab diesem Datum verlieren die Gebührenmarken ihre Gültigkeit.
Die Abfallentsorgung der Stadt Bern ist bisher davon ausgegangen, dass die alten Gebührenmarken in der Übergangsfrist von acht Monaten aufgebraucht werden können. Eine Rücknahme bei den dezentralen Verkaufsstellen ist logistisch nicht möglich. Da sich in den letzten Tagen aber Fragen zur Rückgabe von überflüssigen Marken gehäuft haben, wird die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün ab Januar eine zentrale Rückgabestelle einführen. Wer Ende Jahr also noch im Besitz von Gebührenmarken ist, kann sich diese ab 7. Januar 2008 auf der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün im Stadtzentrum zurückerstatten lassen.
Die überzähligen Marken können ab 7. Januar 2008 wie folgt zurückgegeben werden:
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
«Baustelle“, Bundesgasse 38, Parterre
Abgabezeiten: Montag bis Freitag: 10 – 12 und 14 – 16 Uhr