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4. Dezember 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Unsachgerechte Abfallentsorgung soll vermehrt geahndet werden

Die neue Abfallverordnung ist zwar erst seit dem 1. Mai 2007 in Kraft. Da aber beim Entsorgen von Abfällen immer öfters die Vorschriften missachtet werden, ist eine Teilrevision der Abfallverordnung bereits heute notwendig. Mit der Teilrevision sollen die gesetzlichen Grundlagen für repressive Massnahmen geschaffen werden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

In der Stadt Bern entsorgen immer mehr Personen ihren Abfall nicht mehr vorschriftsgemäss: Sie entledigen sich ihres Abfalls im öffentlichen Raum (so genanntes Littering), stellen das Altpapier ungebündelt auf die Strasse, verwenden für den Hauskehricht nicht die vorgeschriebenen Gebührensäcken, halten sich nicht an die Öffnungszeiten der Entsorgungshöfe oder Sammelstellen und respektieren die Bereitstellungszeiten bei der Kehrichtabfuhr nicht. Bei stets wachsenden Abfallmengen und trotz ausgebautem Dienstleistungsangebot der städtischen Abfallentsorgung (z.B. ÖkoInfoMobil, Quartierentsorgungsstellen, längere Öffnungszeiten der Entsorgungshöfe) wirkt sich die mangelnde Selbstverantwortung negativ auf die Sauberkeit der Stadt Bern aus.

 

Aufklärung, Information und Repression

Dem vorschriftswidrigen Verhalten ist nicht mehr nur mit Aufklärung und Information beizukommen. Der Gemeinderat hat deshalb Änderungen in der Abfallverordnung und in der Organisationsverordnung beschlossen. Diese schaffen insbesondere die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen, um vorschriftswidriges Verhalten - soweit nicht durch übergeordnetes kantonales und eidgenössisches Recht bereits möglich - mit Busse ahnden zu können. Zu diesem Zweck wird die Abfallverordnung mit ausdrücklichen Verhaltenspflichten bzw. mit konkreten Tatbeständen ergänzt. So ist es zum Beispiel untersagt, Abfälle aus Haushalten oder Betrieben in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen, oder Abfälle in Entsorgungshöfen oder anderen Sammelstellen in andern als den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen.

 

Beschwerdefrist läuft

Der Gemeinderatsbeschluss wurde im Anzeiger Region Bern vom Freitag, 30. November 2007, veröffentlicht und zusammen mit den Änderungen der Verordnungen in der Stadtkanzlei zur Einsichtnahme aufgelegt. Während 30 Tagen ab Publikation kann nun beim Regierungsstatthal-teramt II von Bern Gemeindebeschwerde erhoben werden. Die Änderungen der beiden Erlasse treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

 

 

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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