Verein Paradisli: Stadt lehnt weitere Zwischennutzung nach wie vor ab
Der Appellationshof des Obergerichts des Kantons Bern hat heute aufgrund einer Nichtigkeitsklage des Vereins Paradisli die aufschiebende Wirkung für die Vollstreckung der Exmission erteilt. Dieser Entscheid ändert nichts daran, dass die Stadt eine weitere Zwischennutzung ihrer Liegenschaft an der Laubeggstrasse 36 ablehnt.
In seinem Entscheid vom 16. November 2007 hatte das Zivilgericht Bern-Laupen festgehalten, dass der Zwischennutzungsvertrag mit dem Verein Paradisli am 30. Juni 2007 erloschen ist. Deshalb sei die städtische Liegenschaft innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Entscheids zu räumen. Gegen diesen Entscheid hat der Verein Paradisli am 27. November 2007 beim Appellationshof des Obergerichts eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Darauf abgestützt hat der Appellationshof heute die aufschiebende Wirkung erteilt. Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) nimmt zum laufenden Verfahren keine Stellung und wartet nun den Entscheid des Obergerichts ab.
Weiterhin kein Verhandlungsspielraum vorhanden
Nach wie vor schliesst die Stadt Bern eine weitere Zwischennutzung aus. Der Verein Paradisli hielt sich seit längerem nicht an die Bedingungen des ausgelaufenen Mietvertrags. So führte er einen Barbetrieb, organisierte Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, die zu nicht tolerierbaren Lärmbelästigungen der Nachbarschaft führten, und nahm am Gebäude nicht genehmigte Bauarbeiten vor, welche die Einhaltung denkmalpflegerischer Vorgaben gefährden. Das Bauernhaus an der Laubeggstrasse 36 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Einhaltung der feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen ist in keiner Weise gewährleistet. Damit bestehen für die Stadt im Zusammenhang mit der unzulässigen Zwischennutzung erhebliche Haftungsrisiken.