Baubewilligung für den BärenPark rechtskräftig
Am 5. November 2007 ist die vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung ausgestellte Baubewilligung für den BärenPark rechtskräftig geworden. Noch diesen Winter kann daher mit dem Bau des BärenParks begonnen werden.
Mit Verfügung vom 24. September 2007 hatte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Baubewilligung für den BärenPark erteilt und zugleich die fünf Einsprachen gegen das Projekt Bärenpark abgelehnt. Am 5. November 2007 ist die ordentliche 30-tägige Beschwerdefrist gegen diesen Entscheid abgelaufen. Da bei der zuständigen Beschwerdeinstanz, der Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion des Kantons Bern, keine Beschwerde eingegangen ist, liegt nun definitiv die rechtsgültige Baubewilligung für den Bärenpark vor. Es ist vorgesehen, anfangs Januar 2008 die Bauarbeiten mit einem Spatenstich zu beginnen. Die nach Terminplan vorgesehene Eröffnung des neuen BärenParks im Jahr 2009 kann damit voraussichtlich eingehalten werden.