Stärkung der Sozialhilfe: Gemeinderat verabschiedet Grundsatzpapier samt Massnahmenkatalog
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Direktion für Bildung, Soziales und Sport ein Grundsatzpapier zur Sozialhilfe verabschiedet. Das Papier betont die Bedeutung der heutigen Sozialhilfe, definiert Grundsätze und Strategien und listet die vom Gemeinderat beschlossenen Sofort- und längerfristigen Massnahmen auf. Dazu zählen die Überprüfung aller rund 4000 Sozialhilfedossiers durch das Finanzinspektorat, die externe Überprüfung des internen Kontrollsystems sowie die personelle Erweiterung der Sozialbehörde mit verwaltungsexternen Personen.
Die Sozialhilfe ist eine der wichtigsten Errungenschaften des modernen Sozialstaates. Sie ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit und Stabilität. Die Sozialhilfe muss sich den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen stetig anpassen, um ihren Verfassungsauftrag wahrnehmen und wirksame Hilfe leisten zu können. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Massnahmen zum Schutz vor Sozialhilfemissbrauch immer wieder zu überprüfen und zu verstärken.
Fordern und Fördern
Die Sozialhilfe dient heute nicht mehr nur der materiellen Überbrückung einer Notlage. Vielmehr muss sie ebenso die Eigeninitiative sowie die berufliche und soziale Integration fördern und fordern.
Alle Dossiers werden überprüft
Der Gemeinderat will das Vertrauen in die Sozialhilfe stärken. Er hat deshalb in seinem Grundsatzpapier einen umfassenden Katalog sofortiger und längerfristiger Massnahmen verabschiedet. Im Rahmen der Sofortmassnahmen werden sämtliche 4000 Sozialhilfedossiers vom Finanzinspektorat einer Überprüfung unterzogen und das Interne Kontrollsystem wird durch eine unabhängige externe Fachinstitution überprüft. Die Sozialbehörde wird mit verwaltungsexternen FachexpertInnen und politischen Vertretungen erweitert. Zur Sicherstellung einer stufen- und adressatengerechten Information wird ein Kommunikationskonzept erarbeitet, das mitunter auch die Kennzahlen und Steuerungsvorgaben auf ihre Aussagekraft untersucht. Des Weiteren wird eine vertrauensärztliche Stelle etabliert und gezielte Schulungen der Sozialarbeitenden auf sozialhilfemissbräuchliche Tatbestände durchgeführt.