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30. August 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Keine Renten-Garantie bei Abwahl

Als Reaktion auf vier Vorstösse des Stadtparlaments schlägt der Gemeinderat Änderungen der gemeinderätlichen Anstellungsbedingungen vor, und das Ausrichten von wiederkehrenden Leistungen bei einer Nichtwiederwahl soll an strengere Bedingungen geknüpft werden. Die politischen Parteien werden zur Stellungnahme aufgefordert.

Am 27. April 2006 hat der Stadtrat drei ähnlich lautende Motionen der Fraktion SP/JUSO, der Fraktion SVP/JSVP und von Catherine Weber (GB) überwiesen, die Folgendes verlangen: Bezahlte und unbezahlte Nebentätigkeiten des Gemeinderats sollen offen gelegt werden. Daneben soll eine Ablieferungspflicht für Nebenbeschäftigungen analog den Bestimmungen des bestehenden Ablieferungsreglements bei Parlamentstätigkeit in der Bundesversammlung und im Grossen Rat eingeführt werden. Schliesslich sollen die erlaubten Nebenbeschäftigungen beschränkt werden.

 

Neues Anstellungsreglement für Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Absicht, die Motionen mit Ergänzungen des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats umzusetzen. Neben den bisherigen Regelungen über Parlamentstätigkeit, Lohn und Auslagenersatz wird der neue Erlass um zusätzliche Vorschriften zu den Nebenbeschäftigungen erweitert: Soweit Nebenbeschäftigungen einen Gesamtumfang von weniger als 20 Stellenprozenten erreichen, sollen sie erlaubt sein. Dies allerdings nur, wenn sie zu keinen Interessenkollisionen führen und die unabhängige Amtsführung nicht gefährden. Aufgrund kantonaler Erfahrungen soll zu Beginn und am Ende der Amtstätigkeit neu eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die gleichzeitige Ausübung von Erwerbstätigkeiten und Gemeinderatsamt eingeführt werden.

Vorgesehen ist weiter, dass sämtliche Nebenbeschäftigungen von Mitgliedern des Gemeinderats bezüglich Tätigkeit, Entschädigung und zeitliche Belastung offen gelegt werden müssen.

 

Strengere Voraussetzungen für Rentenbezug

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Reglements über die Nichtwiederwahl und Altersvorsorge der Mitglieder des Gemeinderats wird das Anliegen der am 3. Mai 2007 durch den Stadtrat überwiesenen Motion von Erich J. Hess (JSVP) erfüllt. Nicht wieder gewählte Gemeinderatsmitglieder erhalten nur noch bei Erreichung des 45. Altersjahres und acht vollen Amtsjahren bez. bei Erreichung des 50 Altersjahres- und vier vollen Amtsjahren wiederkehrende Leistungen. Ist dies nicht der Fall, soll eine einmalige Abgangsentschädigung ausgerichtet werden.

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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