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27. August 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Gartenabfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden

Das städtische Amt für Umweltschutz und Lebensmittelkontrolle macht darauf aufmerksam, dass es auf dem Gebiet der Gemeinde Bern untersagt ist, trockene Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien zu verbrennen.

Im Herbst werden viele Gärten geräumt sowie Hecken und Stauden zurück geschnitten. Oft wird dieser Abfall im Garten verbrannt. Bei den oft stark qualmenden Feuern entstehen, neben dem Ausstoss von Feinstaub, zum Teil giftige Gase. Das belastet die Umwelt und belästigt viele Einwohnerinnen und Einwohner.

 

Flächendeckende Grünabfuhr

Die Stadt Bern bietet für die Entsorgung solcher Abfälle eine flächendeckende Grünabfuhr, einen Häckseldienst sowie eine kostenlose Kompostierberatung an. In einzelnen Quartieren existieren zudem Kompostierplätze. Gartenabfälle können auch bei einem der vier Entsorgungshöfe abgegeben werden.

 

Warum überhaupt entsorgen?

Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass es in ökologischer Hinsicht wenig sinnvoll ist, Garten- und Grünabfälle zu entsorgen. Ast- und Laubhaufen im Garten sind nämlich Lebensraum für diverse Lebewesen oder bieten ein Winterquartier, zum Beispiel dem Igel. Es gibt somit sinnvollere Lösungen zur Entsorgung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen als das umweltschädliche Verbrennen. Auch sind die Kosten für das illegale Verbrennen wesentlich höher als die ordentlichen Entsorgungsgebühren.

 

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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