Anfechtung der Kehricht-Grundgebühr durch Detailhandelsunternehmen
Verschiedene Detailhandelsunternehmen haben heute bekannt gegeben, dass sie ihre Rechnungen für die Kehrichtgrundgebühr anfechten wollen. Sie stören sich vor allem an den Gebühren für die Take-Away-Betriebe. Die Stadt vertritt diesbezüglich eine andere Auffassung. Die Take-Away-Gebühren sind ein breit akzeptierter Bestandteil des neuen Abfallreglements.
Das neue Abfallreglement wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 gutgeheissen. Die weiteren Grundlagen wurden unter Beizug eines renommierten Juristen des öffentlichen Rechtes erarbeitet. Die Stadt ist der Meinung, dass die Gebühren rechtmässig sind. Sie wartet nun die Beschwerden ab. Die Rechtmässigkeit der Gebühren wird im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu prüfen sein. Das Rechtsgutachten, welches von der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) von den Detailhandelsunternehmungen in Auftrag gegeben wurde, liegt der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün noch nicht vor. Sie wird die vorgebrachten Argumente entgegennehmen und eingehend prüfen.
Grundsätzlich geht es bei den Gebühren für Take-Away-Betriebe darum, dass jene Geschäfte, die überdurchschnittlich viel Abfall im öffentlichen Raum verursachen, an den Kosten für deren Entsorgung beteiligt werden. Alleine wegen der grossen Belastung der Innenstadt mit Abfall sind heute 35 Personen der Strassenreinigung von morgens 4 Uhr bis abends 18.30 Uhr im Einsatz.
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün