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5. Juli 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Bahnhofreglement: Die Verkehrswege offen halten

Der Gemeinderat hat ein neues Bahnhofreglement verabschiedet. Es regelt die Benützung des städtischen Teils des Bahnhofs Bern und soll dessen primäre Funktion als Mobilitätsdrehscheibe und Visitenkarte der Stadt stärken. Das neue Reglement, welches unter anderem das Betteln verbietet, wird nun dem Stadtrat vorgelegt.

Die Christoffel- und die Neuengass-Unterführung bilden den städtischen Teil des Bahnhofs Bern. Beide Passagen sind in erster Linie Verkehrswege, dienen aber als öffentlicher Raum auch noch anderen Bedürfnissen. Nicht zuletzt sind sie Standort einer ganzen Reihe von Geschäften. Aus dieser Konstellation heraus ergeben sich unterschiedliche und sich teilweise konkurrierende Nutzungsansprüche. Mit dem neuen Reglement will der Gemeinderat diese ordnen und koordinieren.

 

Wichtige Mobilitätsdrehscheibe

Der Berner Bahnhof ist als zweitgrösster Bahnhof der Schweiz eine hoch frequentierte Mobilitätsdrehscheibe: Mehr als 150’000 Personen nutzen ihn täglich ‑ Tendenz steigend. Vor allem in den Hauptreisezeiten sind Christoffel- und Neuengass-Unterführung bereits heute stark belastet. Nach dem Umbau sollen sie daher in erster Linie als Verkehrswege zur Verfügung stehen. Andere Nutzungen werden aus Sicherheitsgründen nur in Ausnahmefällen möglich sein.

 

Der Bahnhof ist für die Stadt Bern zudem eine wichtige Visitenkarte. Wer mit dem Zug anreist, erhält im Bahnhof einen ersten Eindruck der Bundesstadt. Der Gemeinderat möchte daher, dass der Bahnhof sauber ist und dass zu den sanierten Bauwerken Sorge getragen wird, damit den Gästen ein Eindruck der Freundlichkeit, der Offenheit und des Willkommens vermittelt wird.

 

 

Rechtlich einwandfreie Grundlage schaffen

Bereits bisher galt in der Christoffel- und Neuengass-Unterführung eine «Hausordnung», die so genannte Bahnhofordnung. Sie stammt aus dem Jahre 2004 und wurde in Form eines richterlichen Verbots erlassen. Sie hatte allerdings den Nachteil, dass die Stadt bei allfälligem Rechtsvorschlag hätte Klage einreichen müssen. Der Gemeinderat will nun die gegenwärtige baubedingte Schliessung der Unterführungen nutzen, um die rechtliche Ordnung auf eine einwandfreie und für alle verbindliche Grundlage zu stellen.

 

Ganze Reihe von Verhaltensnormen

Das neue Bahnhofreglement enthält einen Katalog von Tätigkeiten, die im städtischen Teil des Bahnhofs (wie auch im SBB-Teil) nicht erlaubt sind. Die meisten dieser Verhaltensnormen betreffen die Sicherheit, die Sauberkeit und den Anstand gegenüber anderen Personen. Nicht gestattet ist künftig insbesondere das Betteln. Ebenfalls verboten sind das Sitzen und Liegen auf Boden und Treppen, das Herumfahren mit Zweirädern, Skateboards oder Rollschuhen, das Abstellen von Fahrrädern, das Mitführen frei laufender Hunde, das Wegwerfen von Abfall oder auch ungebührliches Verhalten.

 

Sammeln von Unterschriften weiterhin erlaubt

Weiterhin möglich bleiben jedoch kommerzielle, ideelle und politische Nutzungen in den Bahnhofunterführungen. Allerdings sind dafür – wie im übrigen Stadtgebiet auch – entsprechende Bewilligungen einzuholen. Keiner Bewilligung bedarf das Sammeln von Unterschriften oder das Verteilen von Flugblättern durch Einzelpersonen ohne jede Infrastruktur wie zum Beispiel Stände. Verboten sind in der Christoffel- und Neuengass-Unterführung hingegen kulturelle Aktivitäten. Dies war bereits heute so geregelt.

 

Widerhandlungen gegen das Reglement können mit Geldbussen bis zu 5000 Franken bestraft werden. Wer für die Durchsetzung der Anordnungen verantwortlich sein wird, ist noch offen. Als nahe liegende Option bietet sich die Firma Securitrans AG an, welche bereits die Kontroll- und Ordnungsaufgaben im SBB-Teil des Bahnhofs wahrnimmt.

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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