Poller ab Montag in Betrieb
Am kommenden Montag, 11. Dezember 2006, werden die neuen Polleranlagen in der Innenstadt (Neuengasse und Hotelgasse) sowie in der Fussgängerzone Bümpliz in Betrieb genommen. Durchfahrtsberechtigte haben vorgängig von der Stadtpolizei die nötigen Badges zur Steuerung der versenkbaren Poller erhalten.
Am kommenden Montagnachmittag nimmt das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei die neu erstellten Polleranlagen an der Hotelgasse und der Neuengasse sowie in der Fussgängerzone Bümplizstrasse in Betrieb. An allen drei Standorten dienen die Poller zur Durchsetzung des bereits bestehenden, jedoch häufig missachteten Verkehrsregimes. Die städtischen Dienste (Feuerwehr, Polizei, Sanitätspolizei, Kehrichtabfuhr) können die Poller per Funk bedienen. Inhaberinnen und Inhaber von Ausnahmebewilligungen für die jeweiligen Gassen und Strassen wurden von der Stadtpolizei direkt angeschrieben und haben die nötigen Badges zum Absenken der Poller erhalten.
Poller Hotelgasse
Zusammen mit den im Rahmen der Gesamtsanierung getroffenen gestalterischen Massnahmen ist die seither geltende Begegnungszone in der Kram- und der Gerechtigkeitsgasse eine wichtige Grundlage für die künftige Entwicklung der Unteren Altstadt. Der versenkbare Poller am südlichen Eingang der Hotelgasse ermöglicht es, das schon heute geltende Regime zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs (Durchfahrtsverbot von 11.00 - 19.00 mit Ausnahmen für Berechtigte) durchzusetzen.
Poller Aarbergergasse / Neuengasse
Mit der Einschränkung des allgemeinen Motorfahrzeugverkehrs, mit der gestalterischen Aufwertung von Gassen und Plätzen und mit der vermehrten Zulassung von Restaurant-Aussenbestuhlungen auf Verkehrsflächen ist die Innenstadt in den letzten Jahren Schritt für Schritt aufgewertet worden. 2003 / 2004 konnten erst mit dem Waisenhausplatz und dann mit dem Bundesplatz zwei wichtige Innenstadtplätze vom Parkieren befreit und für vielfältige Nutzungen zurückgewonnen werden. Dank der Metro-Erweiterung wurde die Zeughausgasse vom Parkplatzsuchverkehr entlastet, und in der Aarbergergasse sowie der Neuengasse soll das bereits geltende Verkehrsregime jetzt mittels Pollern durchgesetzt werden. Die Gassen innerhalb der fussgängerfreundlichen Zone sind für Fussgängerinnen und Fussgänger, den öffentlichen Verkehr, den Güterumschlag, Hotelzufahrten und den Veloverkehr reserviert, für den allgemeinen Motorfahrzeugverkehr jedoch gesperrt.
Fussgängerzone Bümplizstrasse
Bereits in der Überbauungsordnung Zentrum Bümpliz vom 29. Januar 1982 ist festgehalten, dass die Bümplizstrasse zwischen Brünnenstrasse und Bernstrasse als Fussgängerbereich auszubilden und entsprechend zu gestalten sei. Es dauerte über 14 Jahre, bis die Fussgängerzone Bümplizstrasse – am 24. Juni 1994 im Rahmen des Jubiläums „75 Jahre Stadtteil VI“ – eröffnet werden konnte. Signalisiert waren zum damaligen Zeitpunkt lediglich ein Fahrverbot mit „Zubringerdienst gestattet“ und ein Allgemeines Parkverbot.
Ein Jahr später beauftragte der Stadtrat den Gemeinderat, die Fussgängerzone zu überprüfen. Insbesondere sollten das unerlaubte Parkieren von Autos verhindert und der Güterumschlag eingeschränkt werden. Zugleich wurde beschlossen, die Buslinie 13 in beiden Richtungen über die Bernstrasse zu führen. Das heute geltende Verkehrsregime in der Fussgängerzone Bümplizstrasse ist seit dem 13. November 1996 in Kraft und wie folgt signalisiert: Güterumschlag von 06.30 – 10.30 Uhr und 14.30 – 18.30 Uhr, Fahrten für Gehbehinderte sowie Radfahren gestattet. Es besteht kein Anlass, diese Regelung in der nächsten Zeit zu ändern.
Zur Durchsetzung dieser Vorschriften wurden nun drei Poller bei der Einfahrt in die Fussgängerzone (Brünnenstrasse / Bümplizstrasse) eingebaut. Auch die Einmündung Olivenweg / Bümplizstrasse wurde mit einem Poller versehen. An der Brünnenstrasse lässt sich der mittlere Poller versenken. Zusätzlich wurden ausserhalb der Ein- und Ausfahrtsachsen, gewissermassen zum Schutz der Absperrpfosten, Blumenkästen aufgestellt.