Ersatzwahl in den Gemeinderat
An seiner ersten Sitzung nach der Trauerfeier für den verstorbenen Dr. Kurt Wasserfallen hat sich der Gemeinderat mit seiner Nachfolge befassen müssen. Die Ersatzwahl in den Gemeinderat findet am 11. März 2007 statt. Im Gegensatz zu den Gesamterneuerungswahlen handelt es sich um eine Majorzwahl.
Im städtischen Reglement über die politischen Rechte ist festgehalten, dass eine Ersatzwahl zwingend und ein Nachrücken von Personen der gleichen Liste nicht vorgesehen ist, im Gegensatz zum Stadtrat.
Die Ersatzwahl findet am nächsten ordentlichen Abstimmungstag (11. März 2007) statt und erfolgt für den Rest der Amtsdauer, die am 31. Dezember 2008 endet. Sollte nur eine einzige Kandidatur eingehen, so findet eine stille Wahl statt.
Alle in der Stadt Bern stimmberechtigten Personen, die fristgerecht und formell gemeldet werden, können für das Amt kandidieren. Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. Erreicht niemand das absolute Mehr, so findet am 29. April 2007 ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur noch die drei Kandidaten oder Kandidatinnen teilnehmen können, die die meisten Stimmen erhalten haben. Erreichen mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten das absolute Mehr, so ist die Person mit den meisten Stimmen gewählt.
Die Publikation der Ersatzwahl für den ersten und einen allfälligen zweiten Wahlgang findet im Anzeiger Region Bern spätestens am 29. Dezember 2006 statt. Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei bis spätestens Montag, 22. Januar 2007, 12.00 Uhr, einzureichen.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass das Amt unmittelbar nach der Wahl angetreten wird.