Gemeinderat setzt Verordnung über Kundgebungen auf öffentlichem Grund in Kraft
Die totalrevidierte Verordnung über Kundgebungen auf öffentlichem Grund regelt neu die Benutzung der Markt- und Spitalgasse für Demonstrationen während der Ladenöffnungszeiten. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Verordnung per 1. September 2006 in Kraft zu setzen.
Die Verordnung über Kundgebungen auf öffentlichem Grund legt den Ablauf vom Gesuch bis zum Veranstaltungsende von bewilligungspflichtigen Demonstrationen und Spontankundgebungen fest. Grundlage der Verordnung ist das Reglement über Kundgebungen auf öffentlichem Grund, das seit 1. März 2006 in Kraft ist.
Der Gemeinderat regelt in der Verordnung die Benutzung der Markt- und Spitalgasse während den Ladenöffnungszeiten. Für die beiden Gassen wird in dieser Zeit grundsätzlich keine Bewilligung erteilt. Über Ausnahmen, wie zum Beispiel am 1. Mai, entscheidet der Gemeinderat.
Die Verordnung legt auch fest, dass Organisierende einer Kundgebung auf öffentlichem Grund das Gesuch spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei den zuständigen städtischen Stellen einreichen müssen. Bei Grosskundgebungen mit voraussichtlich mehr als 10’0000 Teilnehmenden liegt die Frist bei sechs Wochen vor der Veranstaltung.
Im Gegenzug teilt die Stadtpolizei den Organisierenden innert nützlicher Frist mit, ob die Bewilligung erteilt wird. Einzelheiten zum Ablauf der Demonstrationen werden in Gesprächen zwischen der Stadtpolizei und den Organisierenden geklärt. Die Ansprechpersonen seitens der Organisierenden sind verpflichtet, im Kontakt mit der Stadtpolizei zu bleiben.
Geregelt wird auch die Meldepflicht für Spontankundgebungen. Wer zu einer solchen spontanen Demonstration aufruft, muss gleichzeitig die Stadtpolizei informieren. Die Organisierenden sind ebenfalls verpflichtet, den Kontakt zur Stadtpolizei aufrecht zu erhalten und bis zum Ende der Veranstaltung eine telefonische oder persönliche Verbindung zu gewährleisten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Verordnung über Kundgebungen auf öffentlichem Grund per 1. September 2006 in Kraft zu setzen.