Gemeindewahlen 2004: Weiteres Vorgehen
inf. Der Gemeinderat hat heute das Urteil des Bundesgerichts vom 7. September (eröffnet am 21. September 2005) zur Kenntnis genommen. Das Bundesgericht hat darin die staatsrechtliche Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Bern vom 20. April 2005 gut geheissen. Der Regierungsrat des Kantons Bern wird deshalb über die Gemeindebeschwerde nochmals entscheiden müssen, was voraussichtlich erst nach den Herbstferien erfolgt.
Der Gemeinderat will die Zeit bis zu diesem Datum intensiv nutzen, eine Nachzählung vorbereiten und das Verfahren klar festlegen. Die Nachzählung wird wie alle Auszählungen öffentlich sein.
Der Gemeinderat wird sich während der Herbstferien laufend informieren lassen und hat auch Termine für mögliche ausserordentliche Gemeinderatssitzungen beschlossen. Für den Gemeinderat steht fest, dass bis zu einem allfällig anderen Wahlresultat Regula Rytz ihr Amt als Gemeinderätin der Stadt Bern ausübt.