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21. Juni 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Verwaltungsgericht: Versetzung von Beat Giraudi war rechtmässig

inf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat am Montag, 20. Juni 2005, eine Beschwerde von Beat Giraudi gegen die Stadt Bern überwiegend abgewiesen. Der frühere Generalsekretär der ehemaligen Direktion für Öffentliche Sicherheit war im Juni 2003 vom Gemeinderat wegen Verstössen gegen die Dienstpflichten (insbesondere Verletzung der Führungsverantwortung und des Verbots der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz) diszipliniert und zur Versetzung an eine andere Stelle vorgesehen worden. Bereits in erster Instanz war Beat Giraudi vor dem Regierungsstatthalteramt mit einer Beschwerde gegen die Disziplinarverfügung des Gemeinderats unterlegen. Nun hat auch das Verwaltungsgericht als letzte kantonale Justizbehörde die Beschwerde Giraudis überwiegend abgewiesen und das Vorgehen und den Disziplinarentscheid der Stadt Bern als rechtmässig beurteilt. Das Gericht bestätigte, dass Beat Giraudi verbal gegen das Verbot der sexuellen Belästigung verstossen hatte. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen überwogen jedoch für das Gericht die Persönlichkeitsverletzungen, die Beat Giraudi unter Verletzung seiner allgemeinen Führungsverantwortung begangen hatte.

 

Das Verwaltungsgericht präzisierte im Übrigen die Sanktion gegen Beat Giraudi: Er wird, wie vom Gemeinderat seinerzeit angeordnet, an eine andere Stelle ohne Führungsverantwortung versetzt. Dabei wird sein Lohn um zwei Lohnklassen gekürzt. Aufgrund seines Alters steht es ihm nach dem städtischen Personalrecht jedoch frei, sich unter Inkaufnahme einer entsprechenden Rentenkürzung vorzeitig pensionieren zu lassen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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