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27. April 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Verkehrskompromiss Obere Altstadt: Umsetzung der zweiten Etappe

inf. Mit der Einschränkung des allgemeinen Motorfahrzeugverkehrs, mit der gestalterischen Aufwertung von Gassen und Plätzen und mit der vermehrten Zulassung von Restaurant-Aussenbestuhlungen auf Verkehrsflächen ist die Innenstadt in den letzten Jahren Schritt für Schritt aufgewertet worden. Mit dem Waisenhausplatz und dann mit dem Bundesplatz konnten in den letzten beiden Jahren zwei wichtige Innenstadtplätze vom Parkieren befreit und für vielfältige Nutzungen zurückgewonnen werden.

Dank der Metro-Erweiterung wurde die Zeughausgasse vom Parkplatzsuchverkehr entlastet, und in der Aarbergergasse sowie der Neuengasse soll das bereits geltende Verkehrsregime mittels Pollern durchgesetzt werden. Die untere Altstadt wird nach der Gesamtsanierung der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse mit der Einführung der Begegnungszone und der Verlegung von Parkplätzen vor allem aus der Kramgasse ins erweiterte Rathausparking ebenfalls stark aufgewertet.

Im Hinblick auf die Eröffnung des erweiterten Casinoparkings werden nun nach den Regeln des Verkehrskompromisses insgesamt 188 oberirdische Parkplätze aufgehoben. Für 51 Parkplätze wird dies mit der Einführung der Begegnungszone in der unteren Altstadt im Anschluss an die laufende Gassensanierung geschehen. Die verbleibenden 137 Parkplätze in der oberen Altstadt werden im Rahmen der zweiten Umsetzungsetappe aufgehoben. Hierfür hat der Gemeinderat nun einen Kredit von 280'000 Franken bewilligt. Folgende Neuerungen sind dabei vorgesehen:

  •  Velo- und Motorradabstellplätze werden getrennt und bedürfnisgerechter angeordnet und das Angebot erhöht.
  • Auf den bisherigen Feldern für den Güterumschlag (475 Laufmeter) war teilweise auch das Parkieren gestattet. Neu stehen 452 Laufmeter allein für die Anlieferung (Parkverbot) zur Verfügung.
  • In der Genfergasse, in der Schüttestrasse und in der Amthausgasse wird je ein Carparkplatz mit einer Zeitbeschränkung (2 Std.) angeordnet, und zwar als Kompensation für wegfallende beziehungsweise bereits aufgehobene Car-Parkplätze an der Predigergasse, auf dem Casinoplatz und auf dem Bahnhofplatz.
  • Zusätzliche Behindertenparkplätze sind an folgenden Standorten vorgesehen: Aarbergergasse (2), Hodlerstrasse (3), Verlängerung Gurtengasse / Seite Bundeshaus (3). Aufgehoben wird je ein Behindertenparkplatz in der Neuengasse und am Bollwerk.
  • Gurtengasse, Neuengasse, Genfergasse (Abschnitt Neuengasse – Aarbergergasse), Schauplatzgasse, Amtshausgasse und Inselgasse werden als Einbahnstrassen für Fahrräder im Gegenverkehr geöffnet.

Informationsdienst der Stadt Bern

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