Umsetzung der Volksinitiative „200'000 Franken sind genug“: Start des Vernehmlassungsverfahrens
inf. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Vorgehensvorschlag für die Umsetzung der Volksinitiative «200'000 Franken sind genug“ bei den im Stadtrat vertretenen Parteien und bei den Verbänden des städtischen Personals in die Vernehmlassung zu geben. Die Dauer der Vernehmlassung beträgt zwei Monate. Die Vorlage sieht einerseits den Erlass eines Reglements über den Lohn und Auslagenersatz an die Mitglieder des Gemeinderats sowie andererseits eine Änderung des Personalreglements vor. Sie geht von einer sofortigen und vollständigen Umsetzung ab Inkrafttreten aus.
Das heisst im Endeffekt für den Gemeinderat:
Alle Mitglieder - einschliesslich des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin - erhalten den gleichen Grundlohn auf der Basis des zulässigen Höchstlohns (200’000 Franken plus ausgeglichene Teuerung seit 1999). Für das Stadtpräsidium wird eine Präsidialzulage von 20’000 Franken ausgerichtet, und die im Jahr 1989 festgesetzten pauschalen Aufwandentschädigungen bleiben unverändert. Sie betragen für das Stadtpräsidium 16’000 Franken, für das Vizepräsidium 14’000 Franken und für die übrigen Mitglieder 12’000 Franken pro Jahr.
Für die städtischen Mitarbeitenden heisst es:
Die oberste Lohnklasse beim bestehenden Lohnklassensystem soll aufgehoben werden, weil deren höchstmögliche Lohnstufe die von der Initiative festgesetzte Grenze von 200’000 Franken übersteigt., die Lohnkurve bleibt indessen unverändert; d Die einzige in diese oberste Lohnklasse eingereihte Stelle (Stadtschreiberin/Stadtschreiber) wird neu eine Lohnklasse tiefer eingestuft. Die Lohnkurve sowie die bisherigen Einreihungskriterien für alle anderen Mitarbeitenden bleibtbleiben indessen unverändert. Im weiteren wird für das Ausüben von städtischen Vertretungen in Drittinstitutionen die Freigrenze neu auf 15 000 Franken festgesetzt. Dies soll mit einer Änderung der Personalverordnung (Artikel 136 PVO) geschehen, welche der Gemeinderat vornehmen wird.