Seebeben in Asien: Wahrung der Interessen der vermissten Personen
Angehörige und Bekannte von Personen, die durch das Seebeben als vermisst gelten, stehen vor einer ganz schwierigen Situation. Fragen drängen sich auf: Wer kümmert sich um die Wohnung der Vermissten? Wer besorgt Zahlungen von allfälligen Rechnungen? Wer macht Mitteilungen an Arbeitgeber, Ämter oder Versicherungen?
Angehörige und Bekannte von vermissten Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, die mit solchen Problemen konfrontiert werden, können sich an das Intake Center des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz wenden (Tel. 031 321 63 58).
Das Intake Center des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz klärt ab, ob zur Wahrung der Interessen der als vermisst geltenden Personen eine vormundschaftliche Hilfestellung im Sinne einer Beistandschaft zu errichten ist.
Im Rahmen einer allenfalls zu errichtenden Beistandschaft werden ein vormundschaftliches Inventar aufgenommen und alle notwendigen Massnahmen im Interesse der vermissten Person getroffen. Die Beistandschaft dauert bis zum Abschluss eines allfälligen Verschollenheitsverfahrens.
Erbrechtliche Situation
Solange die vermissten Personen nicht gefunden worden sind, gelten sie nicht als tot. Die erbrechtliche Ordnung und die dort vorgesehenen Sicherungsmassregeln können erst nach einer Verschollenerklärung zur Anwendung kommen. Ein solches Gesuch um Verschollenerklärung ist beim Zivilgericht einzureichen.
Auskunftspersonen:
Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz
Wahrung der Interessen der vermissten Personen: Doro Kappeler, Tel. 031 321 63 58Erbrechtliche Situation: Fürsprecherin Bernadette Bechtiger, Tel. 031 321 63 90.