Reglement und Verordnung über die Kindertagesstätten, Tagesstätten für Schulkinder und Kinderhäuser (Tagesstättenreglement; TAR, Tagesstättenverordnung; TAV)
Neue Erlasse
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 beschlossen, das vom Stadtrat am 29. April 2004 erlassene Tagesstättenreglement (SSSB 862.31) auf den 1. März 2005 in Kraft zu setzen. Zeitgleich hat er die Tagesstättenverordnung (SSSB 862.311) beschlossen, die auf den 1. März 2005 in Kraft tritt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 veröffentlicht und in der Anmeldung der Stadtkanzlei, Junkerngasse 47, zur Einsichtnahme aufgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann während 30 Tagen ab Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt II von Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, erhoben werden.
Bern, 28. Dezember 2004
Irène Maeder Marsili
Stadtschreiberin