Der Gemeinderat lässt nicht nachzählen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2004 beschlossen, den Antrag der Grünen Freien Liste (GFL) abzulehnen. Zu den Gemeinderatswahlen vom 28. November 2004 wird es keine Nachzählung geben.
Die Bestimmung ist neu. Sie gibt dem Gemeinderat explizit die Kompetenz, eine Nachzählung anzuordnen, falls Zweifel an der Richtigkeit eines Abstimmungs- oder Wahlergebnisses bestehen. Der Gemeinderat hat bewusst darauf verzichtet, eine Pflicht zur Nachzählung bei knappen Abstimmungs- und Wahlausgängen in den Reglementsentwurf aufzunehmen, denn auch solche Ergebnisse sind zu akzeptieren, falls keinerlei Verdachtsgründe auf Unregelmässigkeiten bei der Ermittlung schliessen lassen.
Der Gemeinderat hat keinerlei Anhaltspunkte für einen Verdacht, es könnten bei den Gemeinderatswahlen vom 28. November 2004 Unregelmässigkeiten vorgekommen sein. Auch die antragstellende GFL führt keine Unregelmässigkeiten ins Feld, sondern nur das knappe Resultat. Der Gemeinderat hat sich bei seiner Entscheidung auch auf Artikel 51 RPR gestützt, der für den Fall der Stimmengleichheit nicht eine Nachzählung, sondern einen Entscheid durch das Los vorsieht. Die demokratische Legitimation folgt nicht aus dem Vorsprung, den eine Kandidatin oder ein Kandidat vor der Konkurrenz hat, sondern daraus, dass das Wahlverfahren klar geregelt, gut organisiert und transparent gestaltet ist. Transparenz ist auch dadurch gewährleistet, dass die Parteien in den Wahlausschüssen vertreten sind und die Auszählung öffentlich ist. Lehre und Rechtsprechung zur Nachzählung von Abstimmungs- und Wahlresultaten vertreten die gleiche Auffassung: Nachzuzählen ist, wenn Unregelmässigkeiten vermutet werden, und nicht, wenn ein knappes Resultat das eben auch den Wählerwillen ausdrückt vorliegt. Würde der Gemeinderat nur wegen der geringen Stimmendifferenz (die bei einigen Stadträtinnen und Stadträten übrigens kleiner war) nachzählen lassen, so würde er damit das Wahlverfahren seiner Auffassung nach in unverantwortlicher Weise in Zweifel ziehen und damit der Demokratie Schaden zufügen.