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17. November 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Liegenschaftsübertragungen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen

inf. Nach der Ausgliederung des Verwaltungsvermögens in die Stadtbauten Bern stehen weitere Bereinigungen bzw. Übertragungen innerhalb des städtischen Immobiliarvermögens an. Gemäss kantonaler Gemeindeverordnung (GV) besteht das Verwaltungsvermögen aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Das Finanzvermögen umfasst demgegenüber Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können. <p>Die nachfolgenden Liegenschaften befinden sich derzeit im Finanzvermögen und sollen nun in das Verwaltungsvermögen übertragen werden: Breitenrainplatz 27, Holenackerstrasse 21, Fellergut in Bümpliz (Bümplizstrasse 88P, Stapfenstrasse 41, Abendstrasse 35/37, Bümplizstrasse 86). Die Kompetenz dieser Übertragungen (3,66 Millionen Franken) liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Überführung der Liegenschaften per 31. Dezember 2005. <p> Für die Übertragung der nachfolgenden fünf Liegenschaften oder Parzellen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen ist aufgrund der tieferen amtlichen Werte der Gemeinderat zuständig: Eymattstrasse, Eymattstrasse 2, Eymattstrasse 97, Goumoënstrasse/Heckenweg 58 und 60, Weyermannshaus (Weyermannshausbad). Der Gemeinderat hat diese Überführung per 31. Dezember 2005 beschlossen.

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