Teilrevision des Reglements über die Personalvorsorgekasse
Aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge muss das Reglement über die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern teilrevidiert werden. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage an den Stadtrat weitergeleitet.
Die neuen Transparenzvorschriften schreiben vor, in welchen Bereichen Vorsorgeeinrichtungen zusätzliche oder detailliertere Informationen an ihre Versicherten weiterzugeben haben. Ein Grundpfeiler ist dabei die neue Rechnungslegung. Die Jahresrechnung wird in Zukunft standardisiert. Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) hat bereits in der Vergangenheit eine sehr offene Informationspolitik betrieben und den Kassenmitgliedern und Rentenberechtigten alle notwendigen Auskünfte erteilt. Auch in ihrem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung wurden detaillierte Informationen vermittelt. In diesen Punkten besteht kein Nachholbedarf. Einzig bei der Darstellung ihrer Jahresrechnung wird die PVK Anpassungen vornehmen müssen.
Mindestzinssatz
Mit Wirkung auf den 1. Januar 2004 hat der Bundesrat den Mindestzinssatz auf 2,25 Prozent festgesetzt. Bei der PVK, deren Mitglieder zum grössten Teil in der Pensionskasse (Leistungsprimat) versichert sind, hat die Reduktion des Mindestzinses keinen Einfluss auf die Rentenansprüche. Für die übrigen Mitglieder, die der Sparkasse angehören (Beitragsprimat) beträgt der Kapitalzins ebenfalls nach wie vor 4 Prozent. Auswirkung hat die Verzinsung jedoch im überobligatorischen Bereich bei den Austrittsleistungen. Für diese muss gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen eine Vergleichsrechnung erstellt werden. Ermittelt werden die BVG-Leistungen, der Mindestbetrag und der Barwert der erworbenen Leistung. Damit in Zukunft nicht bei jeder Anpassung des Mindestzinssatzes eine Revision dieses Artikels erfolgen muss, wurde eine flexible Formulierung gewählt: Die Verzinsung soll jeweils dem vom Bundesrat festgesetzten Mindestzinssatz entsprechen.
Das teilrevidierte Reglement wird voraussichtlich per 1. Dezember 2004 in Kraft treten.