Veloparkierung beim Bahnhof und in der oberen Altstadt
- Bahnhof Bollwerk
Die Einführung und Durchsetzung der neuen Veloparkierung beim Bahnhof Bern hat in den letzten Wochen viele Proteste und Unmutsäusserungen hervorgerufen. Die Maßnahmen für Bern noch ungewohnt, aber sehr wirksam. Sie basieren auf einem Konzept, das im Rahmen des Masterplans Bahnhof Bern erarbeitet wurde und dem auch die IG Velo zugestimmt hat.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Neuerungen:
Ziel der Neuordnung ist es, die sehr grossen Fussgängerströme am Bahnhof nicht länger durch störend abgestellte Velos zu behindern, das Blockieren der knappen Abstellplatzangebote durch langzeitparkierte Zweiräder und Schrottvelos zu vermeiden und das Umfeld des Bahnhofs gestalterisch aufzuwerten.
Die Beobachtungen der letzten Tage und Wochen beweisen, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden: Schon die blosse Ankündigung der Massnahmen hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Es zeigte sich, dass das Angebot an Abstellplätzen nicht zu klein ist. Während falsch geparkte Velos vor allem ganz nahe beim Bahnhof zu finden waren, blieben Gratisabstellplätze z. B. beim Bollwerk tagelang frei. Die Distanz zwischen dem falsch parkierten Velo unmittelbar beim Bahnhofzugang und dem freien Gratisabstellplatz beträgt damit weniger als 200 m. Benutzerinnen und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel legen in der Regel deutlich grössere Distanzen bis zur nächsten Haltestelle zurück. Wer sein Velo ganz nahe am Bahnhof abstellen möchte, findet in der Velostation Gelegenheit dazu. Mittelfristig kann mit dem Bau einer zweiten Velostation beim Milchgässli die Situation weiter verbessert werden.
Die Stadtpolizei wird die neue Parkordnung weiterhin mit Augenmass umsetzen, dabei aber konsequent Zweirädern wegräumen, die den Fussgängerverkehr oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
- Aarberger- / Neuengasse
Nutzungskonflikte zwischen Restaurants und parkierten Autos führten im Frühjahr 2004 zur Publikation eines Halteverbots in der Aarberger- und Neuengasse. Inzwischen hat sich die Situation deutlich gebessert, so dass die Stadt auf die tatsächliche Einführung des allgemeinen Halteverbots verzichten kann. Diesbezügliche Einsprachen beziehungsweise Beschwerden werden hinfällig. Festgehalten wird aber an der Absicht, die bisherigen Zufahrtsbestimmungen mit Pollern konsequenter und mit weniger Personalaufwand durchzusetzen.
- Fazit
Die Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum beim Bahnhof und in der Obern Altstadt werden nicht mit dem Zweihänder gelöst im Gegenteil. Die zuständigen städtischen Stellen setzen mit Augenmass und Vernunft differenzierte Massnahmenpakete um und sind jederzeit bereit, auf veränderte Situationen zu reagieren. Beim Bahnhof besteht aber zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass, die neue Parkordnung für Zweiräder zu modifizieren oder gar wieder aufzuheben.