PINTO Projekt für Prävention, Intervention und Toleranz in der Stadt Bern
Das Projekt für Prävention, Intervention und Toleranz in der Stadt Bern (PINTO) hat zum Ziel, das Verhalten aller sich im öffentlichen Raum aufhaltenden Personen so zu beeinflussen, dass der Allgemeinheit eine Nutzung der öffentlichen Plätze möglich ist. Die gegenseitige Toleranz und Koexistenz von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen soll durch PINTO gefördert werden. Störendes Verhalten wird demnach mit sozial- oder auch ordnungspolitischen Interventionen auf ein tolerierbares Mass reduziert. Ein wichtiges Teilstück des Projekts ist die Einrichtung eines Alkistüblis. Alkoholkonsumierende Menschen sollen sich inskünftig dorthin zurückziehen können.
Gleichzeitig soll bei Menschen, welche sich vorwiegend im öffentlichen Raum aufhalten, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit gezielten niederschwelligen Interventionen der Gefahr einer Chronifizierung des Aufenthalts auf der Gasse vorgebeugt werden. Dank PINTO sollen die Wegweisungsverfügungen nach Artikel 29b des Polizeigesetzes (PolG) in der Stadt Bern auf ein Minimum reduziert werden.
Kosten und Zeitplan
PINTO sieht die Einrichtung eines Teams vor, das mit 680 Stellenprozenten ausgestattet ist. Eingesetzt wird das Team während 7 Tagen pro Woche, 12 Stunden pro Tag. Einsatzort ist im wesentlichen die Berner Innenstadt (Grosse Schanze bis Münsterplattform). Sofern an anderen Orten akute Probleme auftauchen, sollen diese Orte vorübergehend in den Aktionsradius des PINTO Teams aufgenommen werden. Die für das Projekt PINTO notwendigen Kosten belaufen sich auf jährlich 769'000 Franken. Darin eingeschlossen sind 60'000 Franken für den Betrieb eines Alkistüblis. Hinzu kommen einmalige Kosten von 60'000 Franken für Evaluation, Einrichtung des Alkistüblis, eines Büros etc.
Der Gemeinderat hat dem Projekt PINTO zugestimmt und den entsprechenden Kreditantrag an den Stadtrat weitergeleitet. Dieser wird sich voraussichtlich erst nach den Herbstferien damit befassen. Sobald der Stadtratsentscheid vorliegt, kann mit der Stellenausschreibung begonnen werden.