Gesamtsanierung Kramgasse/Gerechtigkeitsgasse erst nach 2005?
Die für das kommende Jahr vorgesehene dringende Gesamtsanierung der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse ist in Frage gestellt. Nachdem gegen die Vergabe des Ausführungsauftrags an eine aus Berner Baufirmen gebildete Totalunternehmung zwei Beschwerden eingereicht worden sind, könnte sich die vorgesehene Gesamtsanierung der beiden Altstadtgassen verzögern.
Den Kredit für die Gassensanierung haben die Stimmberechtigten am 8. Februar 2004 bewilligt, und seit dem 28. Juni 2004 liegt auch die Baubewilligung vor. Trotzdem ist offen, wann mit der umfassenden Erneuerung der Werkleitungen, des stark havarierten Strassenkörpers und der vielfach reparierten Pflästerung begonnen werden kann.
Der Grund: Die am 21. Juni 2004 erfolgte Auftragsvergabe an die Unternehmergemeinschaft «TU Kramgasse» (bestehend aus den Firmen Walo Bertschinger AG, Zschokke Locher AG und Stucki AG) wird auf dem Rechtsweg von den beiden im Submissionsverfahren unterlegenen Anbietern angefochten. Die Beschwerdeführer machen geltend, in der TU Kramgasse habe bei der Erarbeitung des Angebots eine Subunternehmung mitgewirkt, die eine Tochtergesellschaft des Ingenieurbüros sei, welches die ganzen Vorarbeiten für die sog. Totalunternehmersubmission geleistet habe. Diese Verbindung müsse nach den gesetzlichen Bestimmungen als unstatthafte Vorbefassung gewertet werden und hätte zum Ausschluss der TU Kramgasse führen sollen.
Der von den beschwerdeführenden Anbietergemeinschaften gerügte Sachverhalt war erst festgestellt worden, als die Prüfung und Bewertung der eingegangenen TU-Of-ferten bereits im Gang war. Nach dieser überraschenden Entdeckung wurde einerseits das oben erwähnte Ingenieurbüro umgehend aus dem Submissionsprozess eliminiert, und andererseits wurden die beiden unterlegenen Submittenten offen über die eingetretene Situation orientiert.
Weil die fragliche Geschäftsverbindung in der gegebenen Situation von konsultierten Submissionsrechtsspezialisten nicht als Vorbefassung beurteilt worden war und auch wegen der aussergewöhnlichen Qualitäten ihres Angebots erhielt die TU Kramgasse in der Folge den Zuschlag trotzdem. Die Beschwerdeführer ihrerseits verlangen nun den Ausschluss der TU Kramgasse aus dem Submissionsverfahren und einen neuen Zuschlag. Mit dem einen Beschwerdeführer konnte seitens der Stadt immerhin vereinbart werden, dass er auf die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde (nicht aber auf das grundsätzliche Begehren) verzichtet. Da der andere Beschwerdeführer eine derartige Konzession aber ablehnte, muss nun zumindest der erstinstanzliche Entscheid der Regierungsstatthalterin von Bern über die aufschiebende Wirkung abgewartet werden, bevor sich abschätzen lässt, ob mit einer Ausführung der dringend nötigen Gassensanierung im nächsten Jahr überhaupt noch gerechnet werden kann.