Schuljahr 2004/2005: Blockzeiten auch im 1. Schuljahr
inf. Seit 1997 gibt es in der Stadt Bern für das 2. bis 6. Schuljahr Blockzeiten. Das erste Schuljahr konnte nicht in die flächendeckende Regelung einbezogen werden, weil hier auch abteilungsweiser Unterricht erfolgt. Eine parallele Führung dieses Halbklassenunterrichts durch zwei verschiedene Lehrkräfte ist nicht überall möglich, da einerseits die vollzeitlich angestellten Lehrkräfte nicht verpflichtet werden können, Lektionen an ihrer Klasse abzugeben, und andererseits vielerorts der nötige Schulraum nicht zur Verfügung steht. Anfang des Schuljahres 2003/2004 wurden Beginn und Ende der Blockzeiten für die Kindergärten und Schulen (2. bis 6. Schuljahr) vereinheitlicht. Die Blockzeitlücken im 1. Schuljahr wurden gesamtstädtisch auf die Zeit von 11.05 bis 11.50 Uhr beschränkt. <p>Nun hat der Gemeinderat beschlossen, die Blockzeiten auch für das 1. Schuljahr einzuführen und folgende Lösung umzusetzen: An jedem Schulstandort mit Klassen des 1. Schuljahres, an dem infolge des abteilungsweisen Unterrichts eine Blockzeitlücke besteht, werden 45 Minuten Betreuungszeit angeboten, die von Lehrpersonen wahrgenommen wird.