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17. Dezember 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Planung Holligen geht in die öffentliche Auflage

Nach Abschluss der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung hat der Gemeinderat beschlossen, die öffentliche Auflage für die Planung Holligen durchzuführen. Die Volksabstimmung über den Zonenplan ist für September 2004 vorgesehen.

inf. Die Mitwirkung über die Planung Holligen (Zonenplan und überbauungsordnung) erfolgte zwischen Mai und Juni 2003 und stiess auf kontroverses Echo. Auf der einen Seite wurde die Förderung des Wohnungsbaus priorisiert, auf der anderen Seite die Erhaltung von Grünflächen im Quartier.

Das Planungskonzept, das nun in Form von Zonenplan und überbauungsordnung in die öffentliche Auflage geht, hat folgende Ziele:

  • eine neue Wohnbebauung anstelle der heutigen Familiengärten zwischen Huber-, Schloss- und Mutachstrasse
  • entlang der Schlossstrasse entsteht aufgrund der Lärmbelastung eine gemischte Wohnzone (50 Prozent Wohnen), im hinteren Teil eine Wohnzone mit 90 Prozent Wohnen
  • keine neuen Strassen; die Zufahrt zu den Parkierungsanlagen erfolgt von der Huber- und der Mutachstrasse aus
  • Erschliessung des neuen Wohngebiets in Ost-West- sowie in Nord-Süd-Richtung mit Fusswegen
  • da das Areal sich in einer Senke befindet, wird das Untergeschoss direkt auf das heutige Terrain gestellt und die Gebäudehöhe vom neuen Terrain aus gemessen
  • bei einer Landfläche von rund 17 000 m2 sollen etwa 14 000 m2 Wohnnutzung und 6 000 m2 Büronutzung realisiert werden. Das ergibt rund 100 grosse Wohnungen und 200 Arbeitsplätze.

Auf dem zur Einzonung vorgesehenen Land befinden sich heute Familiengärten, die im Falle einer überbauung weichen müssen. Der Gemeinderat hat im Frühling 2003 ein Konzept verabschiedet, das eine bessere Bewirtschaftung der bestehenden Areale sowie Ersatzstandorte für wegfallende Areale vorsieht. Das Areal Holligen könnte gemäss diesem Konzept zur Hälfte ersetzt werden, voraussichtlich an der Schlossstrasse.

Informationsdienst der Stadt Bern

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