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8. Dezember 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Leistungsverträge mit der Reitschule

Mit den Betreibenden der Reitschule - der Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule IKuR und dem Verein Trägerschaft Grosse Halle - wird, wie mit anderen Kulturtinstitutionen in der Stadt Bern, ein vierjähriger Leistungsvertrag abgeschlossen. Das Gebäude wird den beiden Trägerschaften von den Stadtbauten-Bern (StaBe) vermietet.

Die Leistungsvereinbarungen regeln die vielfältigen kulturellen Leistungen und Angebote, welche die Reitschule erbringt, und deren Abgeltung durch die Stadt. Die Abgeltung der Stadt besteht im wesentlichen aus dem Mietzins (318'780 Franken für die Reitschule bzw. 205'470 Franken für die Grosse Halle), den sie direkt an die StaBe überweist. Darüber hinaus erhalten die IKuR und der Verein Trägerschaft Grosse Halle Betriebsbeiträge in der Höhe von 60'000 Franken bzw. 30'000 Franken. Die Betreibenden verpflichten sich, die für den Betrieb der Reitschule erforderlichen Bewilligungen einzuholen. Die Reitschule soll zudem weiterhin ein Kultur- und Begegnungszentrum sein, das allen sozialen Gruppen offen steht und eine sozialverträgliche Preispolitik betreibt.

Mit dem Abschluss der Leistungs- und Mietverträge werden die Beziehungen zwischen der Stadt und den beiden Trägerschaften umfassend geregelt, wie dies der Gemeinderat in seiner Abstimmungsbotschaft zur 1. Etappe der Sanierung der Reitschule als Kultur- und Begegnungszentrum in Aussicht gestellt hatte, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern 1999 beschlossen.

Mit der vorliegenden Lösung wird zudem eine Strukturbereinigung in mehrfacher Hinsicht erreicht: Die Kostentransparenz ist gewährleistet, der Aufwand der Stadt im Zusammenhang mit der Reitschule liegt offen, Rechte und Pflichten der Parteien sind in den Mietverträgen wie auch in den Leistungsverträgen definiert, die Erfüllung kultureller Aufgaben im öffentlichen Interesse und deren Abgeltung wird wie bei anderen Kulturinstitutionen mittels Leistungsverträgen geregelt. Die Betreibenden der Reitschule sind künftig selber für die Heiz- und Nebenkosten verantwortlich und tragen die Kosten, die bisher von der Stadt aufgebracht wurden. Damit haben die Betreibenden ein Interesse daran, mit den Ressourcen sparsam umzugehen und Nebenkosten (z.B. Abfallgebühren) tief zu halten.

Flankiert werden die Miet- und Leistungsverträge durch eine Vereinbarung betreffend Sicherheit in der Reitschule, die der Gemeinderat mit der IKuR abgeschlossen hat. Die Vereinbarung wurde als Reaktion auf die wiederholten Auseinandersetzungen in der bzw. um die Reitschule zwischen der Polizei und Gruppen vornehmlich jüngerer Randalierender im letzten Sommer erarbeitet. Sie legt Kommunikations- und Verhaltensregeln fest und soll künftig einen geordneten und geregelten Kontakt zwischen der Polizei bzw. den Rettungskräften und der IKuR gewährleisten.

Zusammen mit dem Antrag für die entsprechenden Verpflichtungskredite beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat zudem die Überführung der Liegenschaft Reitschule vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen. Dabei geht es um eine finanzrechtliche Flurbereinigung angesichts des Abschlusses der 1. Etappe der Sanierung der Reitschule als Kultur- und Begegnungszentrum.

Informationsdienst der Stadt Bern

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