änderung des Personalreglements
Der Gemeinderat unterbreitet nun dem Stadtrat eine Aenderung des Personalreglements, die diese Forderungen erfüllt. Artikel 10 des Personalreglements über die Anstellungsvoraussetzungen lautet neu: «Die Anstellung setzt fachliche und persönliche Eignung voraus, wobei beruflich sowie ausserberuflich (Haus- und Familienarbeit, Freiwilligenarbeit) erworbene Kompetenzen und Erfahrungen, soweit sie dem Kompetenzprofil der Stelle entsprechen, gleichwertig zu berücksichtigen sind. Bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bei gleichwertiger Qualifikation in der Regel jenes Geschlecht zu bevorzugen, das im entsprechenden Bereich untervertreten ist.» Beim Anfangslohn wird neu festgehalten, dass beruflich sowie ausserberuflich erworbene Kompetenzen und Erfahrungen gleichwertig zu berücksichtigen sind.
Die Aenderung des Personalreglements wurde im weiteren zum Anlass genommen, die Ausstandsregelung neu zu formulieren. Die neue Fassung lehnt sich im Wesentlichen an das kantonale Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.