Wahlversand für die National- und Ständeratswahlen 2003
inf. Das Wahlmaterial für die National- und Ständeratswahlen ist in der Stadt Bern ohne Prospekte der EVP verschickt worden. Dies hat folgende Gründe: Die Parteien und politischen Gruppierungen im Wahlkreis Bern-Stadt wurden mit Brief vom 6. August 2003 (siehe Beilage) über die Richtlinien für den gemeinsamen Versand von Werbe- und amtlichem Material für die National- und Ständeratswahlen 2003 informiert. Darin ist klar festgehalten, dass die Parteien ihre Unterlagen bis am 10. September 2003 an die von der Stadt beauftragte Buchbinderei liefern müssen. Die Unterlagen der EVP trafen bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein. Im Brief vom 6. August 2003 wurde ebenfalls festgehalten, dass Parteien vom gemeinsamen Versand ausgeschlossen werden können, falls sie das Werbematerial verspätet oder am falschen Ort anliefern. Die Stadtkanzlei wurde erst am 23. September über das Versäumnis der EVP informiert. Trotz Bemühungen der Stadtkanzlei war es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, den EVP-Prospekt in den Versand aufzunehmen, da die Wahlunterlagen fristgerecht bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eintreffen müssen. Die Stadtkanzlei ist verantwortlich für den Versand des amtlichen Materials. Als kostenlose Dienstleistung bietet sie zusätzlich den gemeinsamen Versand für das Werbematerial der Parteien an. Die Verantwortung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung und namentlich die Einhaltung der Fristen liegt aber klar bei den Parteien.