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10. September 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Projekt Neue Stadtverwaltung Bern (NSB): Bonus-Malus-Reglement

Der Gemeinderat hat das Reglement über Bonus und Malus bei der wirkungsorientierten Verwaltungsführung genehmigt und dem Stadtrat zur Verabschiedung weitergeleitet.

inf. Gemäss Gemeindeordnung legt der Stadtrat in einem Reglement fest, wie im Rahmen der Produktgruppen-Budgets mit nicht beanspruchten Globalkrediten oder aufgetretenen Kreditüberschreitungen zu verfahren ist. Das vorgelegte Reglement beschränkt sich auf Grundsatzregelungen. Einzelheiten werden in Verordnungen geregelt.

Bonus und Malus dienen als Anreize für die Verwaltungseinheiten, die nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Verwaltung geführt werden und über einen Globalkredit verfügen.

Vorgesehen ist folgende Regelung:

Der Bonus beträgt 40 Prozent des betrieblichen überschusses der betreffenden Verwaltungseinheit, wird der zuständigen Direktion gutgeschrieben und in einem Sammelkonto als Rückstellung verbucht. Die anderen 60 Prozent des betrieblichen Bonus werden zu Gunsten der Produktegruppen-Rechnung verbucht.

Der Malus beträgt 60 Prozent des betrieblichen Fehlbetrags der betreffenden Verwaltungseinheit und wird zu deren Lasten als Verlustvortrag gebucht. 40 Prozent des betrieblichen Fehlbetrags werden zu Lasten der Produktegruppen-Rechnung verbucht. Ein Malus kann mit aufgelaufenen Boni aus dem Pool verrechnet werden.

Boni dürfen ausschliesslich für betriebliche Bedürfnisse der Stadtverwaltung, der Direktionen oder Verwaltungseinheiten verwendet werden. über die konkrete Verwendung der Mittel im Pool entscheidet die Direktion.

Informationsdienst der Stadt Bern

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