Totalrevision der Verordnung über die Strassenprostitution
Der Gemeinderat hat die Totalrevision der Verordnung über die Stras-senprostitution verabschiedet. Kernpunkte der Revision sind Massnahmen zur Gewaltprävention und die Bezeichnung von tolerierten Standplätzen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
inf. Die revidierte Verordnung über die Strassenprostitution soll weiterhin geordnete Verhältnisse auf dem Strassenstrich gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter erhöhen. Ein weiteres Ziel ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor den negativen Auswirkungen des Sexgewerbes.
In die Revision flossen auch Erfahrungen aus dem städtischen Projekt «Gegen Gewalt auf dem Drogenstrich» ein. Im Mittelpunkt stehen dabei neue Methoden zur Gewaltprävention. So richtet die Stadt geschützte Arbeitsplätze für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ein, wie sie sich bereits in Holland bewährt haben. Die Benützung dieser Plätze ist kostenlos. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Errichtung und die Benützung der Arbeitsplätze.
In Bern spielt sich ein grosser Teil des Geschäfts mit käuflichem Sex mehr oder weniger diskret in Salons und Etablissements ab. In der revidierten Verordnung bleibt auch die Strassenprostitution grundsätzlich erlaubt mit Ausnahme folgender Sperrzonen:
- in Gebieten mit Wohncharakter
- auf den Zu- und Wegfahrten zu solchen Gebieten
- an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel während der Betriebszeit
- in öffentlichen Anlagen und auf den angrenzenden Strassen
- in der Nähe von Kirchen, Kirchgemeindehäusern, Schulhäusern, Spitälern und Heimen
Neu kann der Gemeinderat tolerierte Standplätze definieren, wo käuflicher Sex auch in den Sperrzonen angeboten und nachgefragt werden darf.
Neu ist auch, dass die revidierte Verordnung nicht nur die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einer Strafbarkeit unterstellt. Kommt es in den Verbotsgebieten zum Geschäftsabschluss, machen sich sowohl die anbietende als auch die nachfragende Person strafbar.
Weiterhin einen grossen Stellenwert nehmen die mobilen Beratungsstellen ein. Der von der Stiftung Contact betriebene Bus dient neben der Abgabe von Hygieneartikeln auch der Erholung, der Beratung und dem Informationsaustausch. Dabei soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, dem Bus-Team und den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gefördert werden, um Gewaltübergriffe zu vermeiden oder aufzudecken.