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13. August 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Gesuche zur Umwandlung von Wohnungen in Kindertagesstätten

Bei der Umwandlung von Wohnungen in Kindertagesstätten ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob private oder öffentliche Interessen gegeben sind, welche das Interesse an der Wohnraumerhaltung in erheblichem Masse überwiegen. Gestützt auf diesen Grundsatz hat der Gemeinderat vier Gesuche für die Umwandlung von Wohnungen in Kindertagesstätten beurteilt. Im weiteren hat der Gemeinderat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die klare Kriterien für die Beurteilung künftiger Gesuche erarbeiten soll.

inf. In den Legislaturrichtlinien des Gemeinderats ist sowohl die Förderung des Wohnens als auch die Bereitstellung von Kindertagesstätten festgelegt. Weiter hat sich die Stadt Bern seit 1976 freiwillig dem Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WErG) unterstellt. Rechtliche Abklärungen zur Anwendung des WErG bezüglich Umwandlung von Wohnungen in Kindertagesstätten haben Folgendes ergeben:
  • Der Entscheid über die Bewilligung einer Kinderbetreuungsstätte in einer zuvor zu Wohnzwecken genutzten Wohnung bedarf immer einer Interessenabwägung. So kann die Bewilligung erteilt werden, wenn das Interesse des Grundeigentümers oder der Öffentlichkeit gegenüber dem allgemeinen Interesse am Weiterbestand des Wohnraums eindeutig überwiegt. Es ist demnach in jedem Einzelfall zu prüfen, ob irgendwelche privaten oder öffentlichen Interessen gegeben sind, welche das Interesse an der Wohnraumerhaltung in erheblichem Mass überwiegen. Liegen solche privaten oder öffentlichen Interessen vor, ist die Bewilligung zu erteilen.

Im Weiteren gilt es bei der Beurteilung der Gesuche auch die Leerwohnungsziffer in der Stadt Bern zu berücksichtigen. Diese war am 1. Juni 2003 mit 0,29 Prozent auf dem tiefsten Stand seit 10 Jahren.

Gestützt auf diese Grundlagen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Das Gesuch für die bereits eingerichtete Tagesstätte für Schulkinder am Alleeweg 12 ist abzulehnen und für die Wiederherstellung der Wohnnutzung eine Frist von fünf Jahren zu gewähren.
  • Das Gesuch für die Umwandlung eines Einfamilienhauses an der Neufeldstrasse 36 in eine Tagesstätte für Schulkinder ist zu bewilligen.
  • Das Gesuch für die bestehende Kindertagesstätte im Erdgeschoss der Liegenschaft Seidenweg 9 wird nachträglich bewilligt. Auch die Umwandlung der 3½-Zimmerwohnung im Dachgeschoss als Erweiterung der Tagesstätte ist zu bewilligen.
  • Das Gesuch für das Einrichten der Kindertagesstätte «MiMundo» am Waffenweg 21 ist abzulehnen.

Bei den abgelehnten Gesuchen gab die Erhaltung des bestehenden Wohnraums den Ausschlag. Im weiteren hat der Gemeinderat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen für Soziale Sicherheit (DSO), Planung, Verkehr und Tiefbau (PVT), Finanzen Personal und Informatik (FPI) und der Präsidialdirektion (PRD) beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, raschestmöglich klare Kriterien (baulich, planerisch usw.) für die Beurteilung künftiger Gesuche zu erarbeiten.

Informationsdienst der Stadt Bern

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