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26. Juni 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Disziplinarverfahren Giraudi: Der suspendierte Generalsekretär der Direktion für Öffentliche Sicherheit wird versetzt

Beat Giraudi, der suspendierte Generalsekretär der Direktion für öffentliche Sicherheit der Stadt Bern, wird nicht mehr auf seine frühere Stelle zurückkehren. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2003 aufgrund der Ergebnisse des Disziplinarverfahrens beschlossen, dass Beat Giraudi an eine andere Stelle versetzt wird.

inf. Das Disziplinarverfahren, das nach der Suspendierung des Generalsekretärs im Januar 2003 durchgeführt worden ist, hat ergeben, dass Beat Giraudi gegen Dienstpflichten verstossen und seine Führungsverantwortung unzureichend wahrgenommen hat. Der Gemeinderat hält aufgrund der Beweislage für erwiesen, dass das Verhalten Giraudis den Tatbestand der sexuellen Belästigung auf verbaler Ebene erfüllt und die Persönlichkeitsrechte verschiedener Mitarbeiterinnen verletzt hat. Verstossen hat der suspendierte Generalsekretär gegen personal- und gleichstellungsrechtliche Vorschriften. Das Verschulden Giraudis wiegt mittel bis schwer. Fachliche Verfehlungen werden ihm nicht zu Last gelegt.

Als Folge der festgestellten Verfehlungen wird der suspendierte Generalsekretär auf eine andere Stelle versetzt. Der Gemeinderat hat bei der Bemessung der Sanktion dem Umstand Rechnung getragen, dass den politischen Vorgesetzten Giraudis eine gewisse Mitverantwortung trifft, indem nicht bereits früher angemessene Führungsmassnahmen ergriffen wurden. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik ist beauftragt worden, Beat Giraudi eine geeignete Stelle anzubieten. Bis zum Antritt einer neuen Stelle bleibt er im Sinn einer vorsorglichen Massnahme suspendiert. Vorläufig wird der Lohn Giraudis um zehn Prozent gekürzt. Später wird er seiner neuen Stelle entsprechend neu eingereiht werden. Seit seiner Suspendierung ist Giraudi zu 100 Prozent arbeitsunfähig geschrieben.

Gegen die Verfügung des Gemeinderats kann Beat Giraudi innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt erheben.

Der Gemeinderat bedauert, dass er gegen einen langjährigen leitenden Angestellten Disziplinarmassnahmen ergreifen muss. Er bedauert aber auch, dass verschiedene Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung in ihrer Persönlichkeit verletzt und dadurch geschädigt worden sind. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass damit auch der Stadt Bern Schaden zugefügt worden ist.

Informationsdienst der Stadt Bern

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