Reklamereglement für mehr Schutz des Orts- und Stadtbilds
Der Gemeinderat unterbreitet dem Stadtrat zuhanden Gemeinde den Entwurf eines Reklamereglements. Dieses setzt Leitplanken für die Nutzung von öffentlichem Raum durch Werbung und umschreibt, wo Werbeträger zugelassen und welche Werbearten akzeptiert sind. Damit soll Tendenzen zum Wildwuchs vorgebeugt werden.
Der Schutz des Orts- und Stadtbilds ist auf das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet und umfasst sowohl den öffentlichen als auch den privaten Grund. Neben der rein kommerziellen Reklame wird auch die anders ausgerichtete Werbung normiert: Das Reklamereglement bezeichnet die Anschlagstellen für den nichtkommerziellen Plakataushang, und es enthält Bestimmungen zur politischen Werbung vor Wahlen und Abstimmungen, zum Aushang von Kulturplakaten und zur Information der Bevölkerung über die Tätigkeit der Behörden.
Das Reklamereglement besteht aus 38 Artikeln, die in fünf Kapitel gegliedert sind. Reklamevorschriften waren bisher in der Bauordnung und in der Verordnung über das Plakatwesen in der Stadt Bern sowie in den Richtlinien für die Bewilligung von Reklamen enthalten. Mit dem Erlass des Reklamereglements werden diese Vorschriften aufgehoben.