Reglement über die politischen Rechte: Ueberarbeitete Vorlage geht in die Vernehmlassung
Der Gemeinderat trägt der im Abstimmungskampf und nachstehend im Gespräch mit Parteien, Fraktionen, Quartier- und Gassenleisten geäusserten Kritik Rechnung. Er schickt eine entsprechend geänderte Vorlage in die Vernehmlassung bei den Parteien, den Quartierkommissionen, den Quartier- und Gassenleisten sowie den Verwaltungsdirektionen. Vernehmlassungsfrist: Ende Juli 2003.
inf. Anlässlich der Februarabstimmung haben die Stimmberechtigten das Reglement über die politischen Rechte verworfen. Stein des Anstosses waren offensichtlich die darin vorgeschlagene Parteienfinanzierung und die Quartierpartizipation. Der Stadtpräsident hat in der Folge die Partei- und Fraktionspräsidien zu einer Standortbestimmung und Diskussion über das weitere Vorgehen eingeladen. Im Gespräch erklärte eine überwiegende Mehrheit der Parteivertreterinnen und -vertreter, dass die Artikel 1 bis 86 nicht umstritten seien und den Stimmberechtigten unverändert wieder vorgelegt werden könnten. Anders sei es bei der Regelung der Parteienfinanzierung. Diese werde, obwohl als Grundsatz in der Gemeindeordnung festgeschrieben, weiterhin keine Akzeptanz finden. Ein Verzicht wäre deshalb die logische Konsequenz.
In Bezug auf die Mitwirkung der Bevölkerung (Quartierpartizipation) war festzustellen, dass mehrheitlich eine Regelung gewünscht wird, dass hingegen die Repräsentativität und die Finanzierung einer Ueberprüfung bedürften. Anlässlich eines Treffens des Gemeinderats mit den Quartier- und Gassenleisten äusserten sich auch die Leistvertreterinnen und -vertreter mehrheitlich positiv zur Quartierpartizipation, mit verschiedenen ähnlich lautenden Vorbehalten.
In der Folge überarbeitete die Stadtkanzlei die Vorlage unter bestmöglichem Einbezug der Anliegen der Parteien und der Leiste. Die Parteienfinanzierung wurde gestrichen, die Regelung der Quartierpartizipation modifiziert. Der Gemeinderat hat die überarbeitete Vorlage nun in die Vernehmlassung gegeben.