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23. April 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Vermögenszuweisung des Immobilienvermögens

inf. Im Nachgang zur Ausgliederung des Verwaltungsvermögens in die Stadtbauten soll auch eine Bereinigung des Finanz- und des Verwaltungsvermögens vorgenommen werden. Gemäss kantonaler Gemeindeverordnung besteht das Verwaltungsvermögen aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Das Finanzvermögen umfasst demgegenüber Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können.

Im Verwaltungs- wie auch im Finanzvermögen der Stadt Bern befinden sich eine Reihe von Liegenschaften, die sich ihrer Nutzung entsprechend seit geraumer Zeit im jeweils «falschen» Vermögen befinden. Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, eine Bereinigung des Verwaltungs- und des Finanzvermögens vorzunehmen. Die neu dem Verwaltungsvermögen zuzuteilenden Liegenschaften (Bernstrasse 1 in Herrenschwanden und Blumenbergstrasse) sollen rückwirkend per 1. Januar 2003 dem Portefeuille der Stadtbauten Bern zugewiesen werden. Die Liegenschaften Wylerringstrasse 7, Herrengasse 36 und zwei Parzellen in Englisberg sollen, ebenfalls rückwirkend per 1. Januar 2003, ins Finanzvermögen transferiert werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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