Übertragung der Familiengartenareale vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
inf. Die Stadtgärtnerei ist unter anderem für die Familiengärten zuständig und bewirtschaftet diese selbständig. Diese Areale sind heute zu einem grossen Teil dem Finanzvermögen zugeordnet. Die Liegenschaftsverwaltung stellt der Stadtgärtnerei dafür jährlich einen Pachtzins in Rechnung. Dieses Vorgehen erfolgt gestützt auf das Handbuch der Gemeindefinanzen des Kantons Bern bzw. auf die Weisungen des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung, wonach Finanzvermögen eine Rendite abwerfen und die Laufende Rechnung nicht belasten soll. Zudem besteht gemäss Art. 74 der kantonalen Gemeindeverodnung das Finanzvermögen aus den Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben veräussert werden können.
Aus diesen Gründen ist die aktuelle Vermögenszuteilung der Familiengartenareale weder praktisch noch von der Zielsetzung her sinnvoll, weshalb die Grundstücke vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen überführt werden sollen. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Übertragung der Areale vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen der Stadtbauten zum Gesamtbuchwert von 2,966 Millionen Franken.