Das neue Einbürgerungsreglement der Stadt Bern (EBR)
Der Vortrag an den Stadtrat sowie die Abstimmungsbotschaft wurden am 11. Dezem-ber 2002 vom Gemeinderat bereinigt und genehmigt. Als Abstimmungstermin ist der 18. Mai 2003 vorgesehen.
Die wichtigsten Kernpunkte des neuen Einbürgerungsreglements sind:
- Die Verschiebung der Zuständigkeit im Einbürgerungsverfahren vom Stadtrat auf den Gemeinderat;
- Nach einer Wohnsitzdauer von zwölf Jahren in der Schweiz wird die Integration vermutet (sog. Umkehr der Beweislast);
- Die bisher restriktive Beschränkung auf die deutsche Sprache wird zu Gunsten aller schweizerischen Amtssprachen aufgegeben. Eine Verständigungsfähigkeit in der französischen, italienischen, rätoromanischen oder deutschen Sprache wird vorausgesetzt. Dies ist eine höhere Anforderung als die blosse Verständigungsmöglichkeit;
- Neu sind die abweisenden Entscheide des Gemeinderats mit einem Beschwerderecht anfechtbar (Justiziabilität). Abweisende Entscheide des Gemeinderats sind den Bewerbenden schriftlich begründet zu eröffnen, unter Hinweis auf das Rechtsmittel der Verwaltungsbeschwerde an das Regierungsstatthalteramt.
Durch die Verschiebung der Zuständigkeit vom Stadtrat auf den Gemeinderat muss auch die Gemeindeordnung der Stadt Bern geändert werden. Diese Änderungen haben ebenfalls die Stimmberechtigten zu beschliessen.
Mit dem neuen Einbürgerungsreglement werden auch die Einbürgerungsgebühren geändert. Dies hat auch eine Änderung des Reglements vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern zur Folge. Die neuen Einbürgerungsgebühren bemessen sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bewerbenden und nach der Dauer ihres Aufenthaltes in der Gemeinde Bern.
Durch das neue Einbürgerungsreglement wird das Verfahren vereinfacht und verkürzt.